Also deine Tätigkeiten sind entweder:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei
Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden
oder
Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(
1Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende
fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. 2Danach
müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das
fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
sofern die EG4 die korrekte Eingruppierung ist, es dürfte dann die Fallgruppe zwei sein, da es den Beruf Hausmeister nicht gibt.
Wurde irgendwelche Voraussetzungen bei der Einstellung verlangt (also eine Ausbildung in einem Handwerksberuf?)
Denn ich sehe allerdings bei einem Hausmeister sehr viele Arbeitsvorgänge die EG5 Tätigkeiten sind:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
(Sei es Elektrik, sei es Tischler, sie es Schlosser, Maler, sei es.....) sofern ihr entsprechende Tätigkeiten bei euch selbst ausübt.