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(Nicht-)Einladung schwerbehinderter interner Bewerber
troubleshooting:
Unabhängig davon, wie die rein formal juristische Bewertung am Ende ausgehen würde, stell ich mir immer die Frage: Was habe ich davon Stress zu machen?
In diesem Fall hier: Bringt ein Einspruch/Klage dich dem Job näher? Eher nicht. Mutmaßlich schreibt der Ag die Stelle neu, mit genau den gleichen Kriterien aber offen (intern/extern) aus. Schon ist der potentielle Bewerberkreis viel größer, aber du bist dennoch nicht dabei.
Das die SBV nicht beteiligt wurde, ist ein Versäumnis - ja, aber was hätte die SBV denn regeln sollen?
Eine Einladung? Nein, da Kriterien nicht erfüllt!
Aufhebung des Verfahrens? Ja, aber siehe 2. Absatz. Und, im Endeffekt ist es ja die Aufhebung nun auch gelaufen.
Eine Neuausschreibung offen für dich? Eher unwahrscheinlich. Selbst wenn, sticht vorhandene Erfahrung im Regelfall die Bereitschaft bei fehlen diese zu erwerben. Ansonsten, wenn dich der Vorgesetzte da nicht haben will, bekommst du Stelle auch nicht. Gründe finden sich immer, denn der Bewertungsspielraum bei subjektiven Punkten ist recht weit.
MoinMoin:
--- Zitat von: dmmx am 10.07.2024 11:06 ---
"2.) Wenn man Kriterien definiert, die nur weniger Menschen erfüllen, dann ist das nicht verwerflich oder Rechtmissbräuchlich, solange es sachgerechte Kriterien sind.
UND DAS IST HIER DER FALL!"
Es gab nicht "wenige Menschen", sondern von Anfang an nur genau einen. Bissl zählen muss schon sein, oder?
--- End quote ---
Behauptest du, da du die tausenden potenziell geeigneten anderen Menschen, die die Voraussetzungen (im Gegensatz zu dir) auch erfüllen, sich aber nciht beworben haben, kennst?
Bull Shit!
Wie gesagt, bei uns kommt es durchaus bei zugeschnittenen Ausschreibungen vor, das da plötzlich jemand unerwartetes Auftaucht.
--- Zitat ---Sag mal, "Moin Moin", woher willst du das denn so genau wissen? Kennen wir uns? Ich finde deinen Ton offen gestanden etwas unglücklich. Wenn du im sonstigen Leben genau so drauf bist - armes Umfeld!
--- End quote ---
Nun wer so renitent die Sachlage verleugnet, der geht mir halt irgendwann auf den Senkel und ich senke mein Niveau!
--- Zitat ---Was hier ausgeschrieben war, ist eine (Fach-)Wissenschaftler-Position in Sachbearbeiterfunktion, und da geht es mit E13 erst los. Bekommen bei uns auch frische Uni-Absolventen. Wenn besondere Schwere der Aufgabe oder Verantwortung, muss man halt höher einsteigen.
--- End quote ---
Bull Shit!
Und wer absolut keine Ahnung von Tarifrecht hat, geht mir halt auch auf den Senkel.
Besondere Schwierigkeit und Bedeutung kann auch ein Uniabsolvent übertragen bekommen.
Es gibt EG13 Tätigkeiten, die sind vom Inhalt und den Voraussetzungen her absolut ungeeignet für Uni Absolventen, weswegen wir sie auch von der Ausschreibung durch entsprechende Voraussetzungen ausschließen.
Sie bleiben aber trotzdem 13er Tätigkeiten.
--- Zitat ---
Laut § 178 Abs. 2 S. 4 SGB IX ist die SBV im "gesamten Bewerbungsverfahren" zu beteiligen, sobald sb Menschen betroffen sind, also auch bei Ausladungen. Beteiligen heißt, dass Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss.
--- End quote ---
Da du aber nicht zum Verfahren zugelassen bist, bist du überhaupt nicht im Bewerbungsverfahren, geht das in deinen Schädel mal rein?
verständiges lesen bitte mal anschalten.
Denn da liegt eben der Hase im Pfeffer!
Du bist zum Bewerbungsverfahren nicht zugelassen!
Also muss auch nicht geprüft werden ob du SB bist.
--- Zitat ---Musst nicht mehr antworten, Danke!
--- End quote ---
Nö, sollst ja nicht dumm sterben.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: troubleshooting am 10.07.2024 11:19 ---Unabhängig davon, wie die rein formal juristische Bewertung am Ende ausgehen würde, stell ich mir immer die Frage: Was habe ich davon Stress zu machen?
In diesem Fall hier: Bringt ein Einspruch/Klage dich dem Job näher? Eher nicht. Mutmaßlich schreibt der Ag die Stelle neu, mit genau den gleichen Kriterien aber offen (intern/extern) aus. Schon ist der potentielle Bewerberkreis viel größer, aber du bist dennoch nicht dabei.
Das die SBV nicht beteiligt wurde, ist ein Versäumnis - ja, aber was hätte die SBV denn regeln sollen?
Eine Einladung? Nein, da Kriterien nicht erfüllt!
Aufhebung des Verfahrens? Ja, aber siehe 2. Absatz. Und, im Endeffekt ist es ja die Aufhebung nun auch gelaufen.
Eine Neuausschreibung offen für dich? Eher unwahrscheinlich. Selbst wenn, sticht vorhandene Erfahrung im Regelfall die Bereitschaft bei fehlen diese zu erwerben. Ansonsten, wenn dich der Vorgesetzte da nicht haben will, bekommst du Stelle auch nicht. Gründe finden sich immer, denn der Bewertungsspielraum bei subjektiven Punkten ist recht weit.
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Schön auf den eigentlichen Punkt gebracht.
Es hat wohl nie eine Chance für den TE gegeben - ganz unabhängig von der SB. Ich habe auch schon Jobs nicht bekommen, die ich unbedingt haben wollte - es lohnt nicht, darüber in Frust zu versinken.
MoinMoin:
dmmx ist halt erbost darüber, dass eine Ausschreibung auf eine spezielle Person zugeschnitten ausgeschrieben wurde (obwohl man dann diese Person einfach dort hin hätte versetzen können)
Er kann sich nicht vorstellen, dass es auch andere Person geben könnte, die die Kriterien ebenfalls erfüllt und sich hätte bewerben können.
Und das der AG mit eben einer solchen internen Ausschreibung genau das abprüft, ob es dort noch andere MA gibt, die ansonsten übergangen worden wären, ist doch positiv zu werten
(Bei uns heißt interne Ausschreibung, dass so ca. 11T Menschen die Ausschreibung lesen könnten)
Nachdem aber nur eine Bewerbung eingegangen zu sein scheint (dmmx Bewerbung ist ja vom Verfahren ausgeschlossen, wegen fehlender Voraussetzung), hat man auf ein VG verzichtet und gut ist.
dmmx sieht hier ein Verfahrensfehler, über das er nun "großzügig" hinweg sieht.
Bei uns hätte der PR einen Verfahrensfehler gesehen, wenn dmmx eingeladen worden wäre und der PR hätte eine neue Ausschreibung gefordert (ohne dem Kriterium welches dmmx ausschließt), hätte der Ag den Wunsch geäußert dmmx die Stelle zu geben.
Denn damit hätte auch andere, die sich wegen des Kriteriums nicht beworben haben, eben auch die Chance sich zu präsentieren.
E15TVL:
So und jetzt chillt mal wieder. Geht raus, genießt die Sonne 8)
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