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(Nicht-)Einladung schwerbehinderter interner Bewerber

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dmmx:
Ja, das sehe ich auch alles sehr ähnlich; ich versinke deswegen auch nicht in Frust. Aber informieren kann man sich ja mal.
Ich bin selbst stv. SBV, und es läuft halt nicht alles rund mit der Inklusionbei uns. Neulich hatten sie eine Stelle ausgeschrieben, ausdrücklich Schwerbehinderte erwünscht. Bis sich eine Rollstuhlfahrerin beworben hat. Dann kam raus, dass die Dienststelle nicht barrierefrei ist...sie wurde dann gebeten, ihre Bewerbung zurückzuziehen. Eigentlich hätte sie auf eine Abfindung klagen können und sollen. Peinlich.



--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.07.2024 12:28 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 10.07.2024 11:19 ---Unabhängig davon, wie die rein formal juristische Bewertung am Ende ausgehen würde, stell ich mir immer die Frage: Was habe ich davon Stress zu machen?

In diesem Fall hier: Bringt ein Einspruch/Klage dich dem Job näher? Eher nicht. Mutmaßlich schreibt der Ag die Stelle neu, mit genau den gleichen Kriterien aber offen (intern/extern) aus. Schon ist der potentielle Bewerberkreis viel größer, aber du bist dennoch nicht dabei.

Das die SBV nicht beteiligt wurde, ist ein Versäumnis - ja, aber was hätte die SBV denn regeln sollen?

Eine Einladung? Nein, da Kriterien nicht erfüllt!

Aufhebung des Verfahrens? Ja, aber siehe 2. Absatz. Und, im Endeffekt ist es ja die Aufhebung nun auch gelaufen.

Eine Neuausschreibung offen für dich? Eher unwahrscheinlich. Selbst wenn, sticht vorhandene Erfahrung im Regelfall die Bereitschaft bei fehlen diese zu erwerben. Ansonsten, wenn dich der Vorgesetzte da nicht haben will, bekommst du Stelle auch nicht. Gründe finden sich immer, denn der Bewertungsspielraum bei subjektiven Punkten ist recht weit.

--- End quote ---

Schön auf den eigentlichen Punkt gebracht.

Es hat wohl nie eine Chance für den TE gegeben - ganz unabhängig von der SB. Ich habe auch schon Jobs nicht bekommen, die ich unbedingt haben wollte - es lohnt nicht, darüber in Frust zu versinken.

--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: dmmx am 10.07.2024 13:31 ---Ja, das sehe ich auch alles sehr ähnlich; ich versinke deswegen auch nicht in Frust. Aber informieren kann man sich ja mal.
Ich bin selbst stv. SBV, und es läuft halt nicht alles rund mit der Inklusionbei uns. Neulich hatten sie eine Stelle ausgeschrieben, ausdrücklich Schwerbehinderte erwünscht. Bis sich eine Rollstuhlfahrerin beworben hat. Dann kam raus, dass die Dienststelle nicht barrierefrei ist...sie wurde dann gebeten, ihre Bewerbung zurückzuziehen. Eigentlich hätte sie auf eine Abfindung klagen können und sollen. Peinlich.

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Tja, das ist in der Tat schwer peinlich und sowas sollte man vorab klären.

Wir haben Automatik Türen eingebaut in einigen Büros und alle bewegungseingeschränkten SBs arbeiten im EG in diesen Büros, da der Fahrstuhl nicht stabil fährt.

Allerdings kam der Stein erst ins rollen nachdem ein Bestandskollege zum Rollstuhlfahrer wurde, pro Aktiv ging das auch nicht, aber seit dem läufts.

ich1974:
Die Beteiligung der SBV ist auch durch eine Info über eine Stellenausschreibung und den Zugang zu allen Bewerbungsunterlagen gewahrt. Die SBV kann dann selbst entscheiden ob Sie bei den VG´s anwesend sein will.
SB´s können dann die SBV vom VG ausschließen, Bewerber ohne SB können die SBV nicht ausschließen. Die stv. SBV kommt erst dann zum Zug wenn dies von der SBV explizit angeordnet wird.

clarion:
Man kann als Dienststelle Fahrstuhl oder einen Arbeitsplatz für Blinde, was auch immer man braucht, von den Integrationsämtern bezahlen lassen, wenn man Schwerbehinderte einstellt oder das Bestandspersonal eine Behinderung bekommt.

Ich schätze, dass sehr viele Gebäude mit Fahrstuhl oder Treppenhauslift nachrüstbar wären, nur in total verbauten 100 Jahre alten Gemäuern in Innenstadtlage mag es schwierig werden.

Beamter:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.07.2024 10:19 ---
--- Zitat von: dmmx am 10.07.2024 09:09 ---

Es ist also deutlich, dass er sich klar an geltendes Recht gehalten hat und du mit deiner Bewerbung dich eher nicht an geltendes Recht gehalten hattest.


Sag mal, gehts noch? Willst du mir ernsthaft vorwerfen, dass ich mit meiner Bewerbung einen Rechtsverstoß begangen habe?

Noch mal:
1. Bestenauslese gilt natürlich.
2. Wenn man aber vorher schon zu wissen glaubt, wer der Beste ist, macht ein Auswahlverfahren keinen Sinn mehr.
3. Schwerbehinderte AN sind einzuladen, wenn nicht OFFENSICHTLICH fachlich ungeeignet. An dieses OFFENSICHTLICH stellt die Rechtsprechung hohe Hürden. Sie sind sogar dann einzuladen, wenn rein nach Aktenlage bessere Kandidaten vorhanden sind. --> Nachteilsausgleich, sie sollen die Möglichkeit haben, im VG zu überzeugen. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir hier nicht zu diskutieren, es ist nun mal so. Wer im Auswahlprozess gewinnt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es geht hier um die Einladung.
4. Zumindest fraglich ist, ob bei einer Position ohne Leitungsfunktion so umfassende Erfahrungen überhaupt verlangt werden dürfen. Es ist eine E13-Stelle, also nach der Tariflogik eigentlich für auch für Anfänger geeignet. Man kann auch nicht sagen, dass ich ein völlig unbeschriebenes Blatt bin, Berufseinsteiger oder so etwas. Ich arbeite seit 20 Jahren in dem Laden und habe natürlich Erfahrung, wenn auch nicht ganz speziell in diesem Bereich. Was die Kollegen so treiben, ist aber nicht an mir vorüber gegangen.
5. Wie ich nun erfahren habe, war auch die SBV an der Ausladung - wie eigentlich vorgeschrieben - nicht beteiligt.

Und jetzt bin ich halt so nett, meinen AG auf diese Probleme hinzuweisen, da ich davon ausgehe, dass er sich eigentlich korrekt verhalten will, aber es manchmal nicht besser weiß. Der Nächste macht das nicht mehr, und dann gibt es richtig Ärger.

--- End quote ---

Ja, es geht noch.
Wenn Voraussetzungen in der Ausschreibung genannt sind, dann darf der AG diejenigen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen!

Was daran hast du nicht verstanden?

Wer sich trotzdem bewirbt, müsste konsequenterweise direkt in die Rundablage laufen.
Insofern hast du mit einer Bewerbung, die die Voraussetzungen nicht erfüllt, keinen Rechtsverstoß gemacht, aber einen unnötigen Verwaltungsakt angestoßen.

Also nochmal
1.) Bestenauslese gilt natürlich und dafür stellt man objektive Kriterien auf um zu definieren in welchem Rahmen man die besten auslesen will! So hat man es hier gemacht, in dem man gewissen Forderungen an die Personen stellt.
2.) Wenn man Kriterien definiert, die nur weniger Menschen erfüllen, dann ist das nicht verwerflich oder Rechtmissbräuchlich, solange es sachgerechte Kriterien sind.
UND DAS IST HIER DER FALL!

3.) SB sind einzuladen, korrekt, 
DU BIST OFFENSICHTLICH NICHT GEEIGNET GEWESEN, DA DU DIE AUSWAHLKRITERIEN NICHT ERÜLLST!
Nochmals zum Verständnis:
Wenn sie Note 2 verlangt hätten und du hast nur Note 3, dann wärest du RAUS!
Hast selber rausgesucht das Urteil, aber wohl immer noch nicht kapiert!!

Wenn sie Erfahrungen in bestimmten Verfahren verlangen und du sie nicht hast, DANN BIST DU RAUS!

UND BRAUCHST AUCH NICHT EINGELADEN ZUWERDEN!!
Was daran ist so schwer zu kapieren????

4.) Ob das Auswahlkriterium sachgerecht ist, dass ist in der Tat prüfbar.
Aber was ist daran fehlerhaft zu verlangen, dass der zukünftige Stelleninhaber vollumfänglich mit der Materie vertraut ist? Bitte liefere doch mal dafür ein sachgerechtes Argument oder Urteile, die so etwas untersagen!
Und E13 Stellen als für auch für Anfänger geeignet anzusehen, zeugt von einem mangelndem Verständnis warum es geht.
Solange du also nichts vorbringen kannst, dass dieses Auswahlkriterium fehlerhaft ist, solange gilt für dich, du hast sie nicht als bist du RAUS aus dem Verfahren, du darfst nicht eingeladen werden!

5.) Nein, denn du bist nicht zugelassen zum Verfahren! punkt. Also braucht man niemanden beteiligen bei der Frage ob du eingeladen werden solltest.
Denn DU DARFST NICHT EINGELADEN WERDEN! Scheiß egal ob Sb oder nicht. Du erfüllst die Kriterien nicht.
Oder bist du der Meinung, dass du dich auf alle Stellen bewerben darfst und eingeladen werden musst, auch wenn du die Vorausgesetzten Kriterien nicht erfüllst, nur weil du SB bist??

Also da kannst du noch 10mal mit dem Fuß aufstampfen und gnädig sein.

So wie der SV sich darstellt hat AG hier nichts falsch gemacht!
Ganz im Gegenteil er war sehr transparent.

und du bist verdammt überheblich (2ich bin so gnädig") und ahnungslos(kommst mit Urteilen um die Ecke, die genau das Gegenteil beweisen, was du damit beweisen wolltest.) und hast eine verzerrte Wahrnehmung (tarifliches E13 Tätigkeiten ist immer was für Anfänger?? Autsch).


Sei bitte mal ungnädig, Klage dagegen an und kommen dann mit leerem Geldbeutel und blutiger Nase wieder auf den Boden.
Das wäre für alle das Beste.

--- End quote ---


!!!

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