Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
NelsonMuntz:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 08.07.2024 16:19 ---
Deswegen ja auch mein Hinweis auf die Givve Karte. Dort wird die Region vorher freigegeben (regional kaufen), die 50€ monatlich draufbezahlt und die Karte wird als normale EC Karte zum kaufen genutzt.
Wenn die 50€ zusätzlich vergütet werden, dann ist es ok.
Aber nur wenn dies zusätzlich erfolgt und nicht als LOB.
--- End quote ---
Also wenn der Staat einen privaten Finanzdienstleister (Givve) bezahlt, um bei seinen Beschäftigten Steuern zu sparen, die er sich selbst ausgedacht hat, dann ist doch irgendetwas faul, oder nicht? Final gibt es auch nur ein Arbeitgeber-Brutto. "On top" ist da also gar nix - zumal es für die abgabenfreien "Goodies" dann auch keine Rentenpunkte gibt.
FearOfTheDuck:
Beim meinem alten AG hatte man das auch eingeführt, als Teil des LOB. Also 40€ monatlich als Gutschein per Gießkanne an alle.
M.E. war damit der LOB-Gedanke zum einen aushebelt. Zum anderen waren nur ausgewählte Unternehmen beteiligt und 40,- pro Monat im örtlichen Wolleladen hätte ich nicht investieren wollen. Einen Fuffi obendrauf, den ich beim Tanken oder beim Wocheneinkauf verbraten kann, nehme ich aber gern.
@Nelson: Diese Eingriffe sind doch eher gang und gäbe, siehe Stadtpässe, Regionalgutscheine oder Ähnliches, von Deutschland-Ticket etc. gar nicht erst zu reden. Der § 18a führt die Wertgutscheine sogar mit auf.
Für mich bräuchte es § 18 und § 18a gar nicht. Dann lieber ein anständiges Urlaubsgeld und gut.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.07.2024 17:48 ---Beim meinem alten AG hatte man das auch eingeführt, als Teil des LOB. Also 40€ monatlich als Gutschein per Gießkanne an alle.
M.E. war damit der LOB-Gedanke zum einen aushebelt. Zum anderen waren nur ausgewählte Unternehmen beteiligt und 40,- pro Monat im örtlichen Wolleladen hätte ich nicht investieren wollen. Einen Fuffi obendrauf, den ich beim Tanken oder beim Wocheneinkauf verbraten kann, nehme ich aber gern.
@Nelson: Diese Eingriffe sind doch eher gang und gäbe, siehe Stadtpässe, Regionalgutscheine oder Ähnliches, von Deutschland-Ticket etc. gar nicht erst zu reden. Der § 18a führt die Wertgutscheine sogar mit auf.
Für mich bräuchte es § 18 und § 18a gar nicht. Dann lieber ein anständiges Urlaubsgeld und gut.
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Eben drum - all diese "Förderungen" münden doch in einem System, in dem sich eigentlich defizitäre Unternehmungen plötzlich doch lohnen. Das kann und soll doch nicht Ziel sein. Ferner entgehen dem Staat durch die Steuer- und Abgabenbefreiung solcher Goodies final Einnahmen, die sich dann in steigenden Quoten für eben jene Steuern und Abgaben materialisieren. Das ist eigentlich völlig bekloppt ... aber eben auch sehr deutsch ;)
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 08.07.2024 20:02 ---Das kann und soll doch nicht Ziel sein. Ferner entgehen dem Staat durch die Steuer- und Abgabenbefreiung solcher Goodies final Einnahmen, die sich dann in steigenden Quoten für eben jene Steuern und Abgaben materialisieren. Das ist eigentlich völlig bekloppt ... aber eben auch sehr deutsch ;)
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Der Staat hat doch ausdrücklich die Möglichkeit eingeführt, dass Arbeitgeber solche Goodies steuer- und abgabenfrei zahlen können. Warum sollte ein Arbeitgeber das nicht nutzen und der Arbeitnehmer Vorteile davon haben?
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 09.07.2024 08:06 ---Der Staat hat doch ausdrücklich die Möglichkeit eingeführt, dass Arbeitgeber solche Goodies steuer- und abgabenfrei zahlen können. Warum sollte ein Arbeitgeber das nicht nutzen und der Arbeitnehmer Vorteile davon haben?
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Nicht alles, was der Staat einführt, ist klug und durchdacht.
Wenn ich als AG steuer- und abgabenfreie Goodies verteile, dann ändert das doch erstmal nix an der Dimension der Mittel, die ich grundsätzlich für meine Arbeitnehmer zur Verfügung habe. Damit verschwindet das "on top"-Argument, weil jene Mittel auch direkt in die Erhöhung des Tarifentgelts fließen könnten. Hier würden zwar wieder Abzüge beim AN greifen, dafür gibt es aber a) Rentenpunkte und b) höhere Einnahmen in der EkSt, die das immerwährende Argument der leeren Kassen bei Tarifverhandlungen im öD entkräften (Gut, das ist natürlich eine Illusion ;) - Aber klar ist: Hat der Staat zu wenig Einnahmen, holt er sich das Geld so oder so von seinen Bürgern).
Der Vorteil solcher, regelmäßiger Goodies für die AG liegt hingegen auf der Hand: In schlechten Zeiten kann man die Ratz-Fatz streichen und damit eine reale Einkommensabsenkung herbeiführen - ohne dabei den Tarif zu verletzen.
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