Hallo,
meine Ex-Freundin (waren nicht verheiratet) und ich betreuen unseren gemeinsamen Sohn im Wechselmodell. Sie ist Lehrerin und erhält einen kinderbezogenen Teil durch den Familienzuschlag. Gemeldet ist unser Sohn bei ihr. Nun sind wir am überlegen, ob wir ihn bei mir mit Hauptwohnsitz anmelden sollen, damit er in unsere Wunschgrundschule eingeschult werden kann. Für mich würde das natürlich auch bedeuten, dass ich dann von Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 wechseln kann.
Wie verhält sich eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes unseres Sohnes auf den kinderbezogener Teil im Familienzuschlag? Erhält sie diesen Zuschlag weiterhin, auch wenn unser Sohn dann bei mir gemeldet ist?
Vielen Dank für eure Antworten
Grüße