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Messerführungsverbot in Österreich..

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bebolus:

--- Zitat von: Faunus am 25.07.2024 16:35 ---
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2024 13:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.07.2024 11:54 ---
--- Zitat von: Faunus am 25.07.2024 11:42 ---Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!

--- End quote ---
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!

--- Zitat ---Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P

--- End quote ---
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

--- End quote ---

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

--- End quote ---

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.

--- End quote ---

Ich hatte doch im Post 1 den Artikel verlinkt.. Da steht doch was zum Thema TRANSPORT drin..

Unser derzeitiges WaffG verbietet bei bestimmten Gegenständen derzeit das FÜHREN, z.B. Teleskopschlagstöcke, verbietet aber nicht den Erwerb, Besitz zu Hause und den Transport..

Ich denke es sollte klar sein auf welches Klientel so ein Verbot abzielt und es Außnahmen geben wird/würde (Köche, Angler, Rettungsdienst etc.). Ich verstehe ehrlich gesagt nicht diese ganzen "und was wäre wenn..?"-Kommentare. Typisch deutsches Klein-Klein..

MoinMoin:
Du hast aber bei deinem Klein klein immer noch nicht dargelegt, welchen Gewinn gegenüber der derzeitige Rechtslage eine wie auch immer geartete Gesetzesänderung ergeben soll.

NelsonMuntz:
Der "Gewinn" ist nur ein gefühlter. Gefährliche Menschen bleiben gefährlich und setzten sich über Verbote hinweg. Daneben würde es aber Kolateralschäden geben, wenn Leute ohne böse Intention z.B. durch unsachgemäßen Transport der Strafverfolgung zugeführt werden. Im UK hat es auch schon Verurteilungen wegen des Führens von schwertähnlichen Spielzeugen gegeben.

Die Adressierung einer "gewissen Klientel" zeugt wiederum von dem Bedürfnis, bestimmte Vorurteile pflegen und in einer größeren Breite in der Bevölkerung manifestieren zu wollen. ... und wenn wir schon auf diesem Niveau operieren: Was ist eigentlich mit Gucci-Cap und dem "Tornado-Kick"? ;)

Final ist die Teilnahme am Straßenverkehr eine weitaus größere Bedrohung als die diskutierte "Messer-Lage".

bebolus:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.07.2024 10:19 ---Die Adressierung einer "gewissen Klientel" zeugt wiederum von dem Bedürfnis, bestimmte Vorurteile pflegen und in einer größeren Breite in der Bevölkerung manifestieren zu wollen. ...

--- End quote ---

Du unterstellst mir, dass ich das in eine bestimmte Richtung lenken möchte. Den Schuh ziehe ich mir nicht an, da ich bei dem "gewissen Klientel" zu ziemlich alles an Beknackten meine und eben nicht den Tim Mälzer mit seinen Küchenmessern.

Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.

Es wurden in der Vergangenheit auch andere "gefährliche Gegenstände" verboten, bspw. Butterfly-Messer, Springmesser, Faustmesser..

Faunus:
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.

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