Autor Thema: Höhergruppierung Rückwirkend?  (Read 1704 times)

Deepdiver

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Höhergruppierung Rückwirkend?
« am: 15.07.2024 19:15 »
Hallo zusammen,

lange Zeit habe ich hier im Forum nur mitgelesen. Nun bin ich aber selbst an einem Punkt, an dem ich eure Expertise und euer Schwarmwissen brauche.

Ich habe nach über zwei Jahren endlich meine Stellenbeschreibung und die damit verbundene Eingruppierung erhalten. Da diese Stelle neu geschaffen wurde, lag vorher keine Stellenbeschreibung vor. Voraussetzung für die Stelle war damals ein Techniker-/Meisterniveau.

Nach Prüfung meiner Tätigkeiten hat sich jedoch herausgestellt, dass ich derzeit zu niedrig eingruppiert bin, da ich über 50% meiner Arbeitszeit Ingenieurstätigkeiten ausübe. Leider erkennt der öffentliche Dienst den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) noch nicht an, sodass ich formal nicht den erforderlichen Abschluss besitze. Wobei sich die Anerkennung des DQR im öffentlichen Dienst hoffentlich in der Zukunft noch ändern wird.
 
Mein Arbeitgeber möchte mir daher eine Zulage von meiner derzeitigen Entgeltgruppe in die fehlende Entgeltgruppe (handelt sich um zwei Stufen) zu den Kollegen mit Bachelor oder z.b Dipl. Ing gewähren. Allerdings soll diese Zulage nur ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Stellenbeschreibung gezahlt werden.

Meine Frage an euch:
Hat mein Arbeitgeber Recht? Wäre die Zulage nicht eigentlich mindestens 6 Monate rückwirkend zu gewähren?

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Rückwirkend?
« Antwort #1 am: 16.07.2024 09:38 »
Du bist ab Einstellung entsprechend der Tätigkeiten eingruppiert, hast halt nur zu wenig Geld benkommen.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person bist du eine EG niedriger Eingruppiert.
Diese Geld steht dir Rückwirkend 6Monate ab Zeitpunkt deiner Geltendmachung zu.