Autor Thema: Kündigungsfristen  (Read 1831 times)

Magnum

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Kündigungsfristen
« am: 16.07.2024 20:21 »
Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich bin seit Dez. 2019 im Land Berlin unbefristet tätig. Nun werde ich zum TvöD wechseln. Entsprechend habe ich fristgerecht gekündigt. Ich befinde mich bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen, welche ich eingehalten habe.

Nun meldet sich die Personalstelle und gibt an, dass ich einer Kündigungsfrist von drei Monaten unterliege, da ich in der Vergangenheit im Jahr 2016 auch im Land Berlin tätig war, obwohl ich damals auch gekündigt hatte. Diese Beschäftigungszeiten rechnet die Personalstelle mit an. ( Dann müssten die Zeiten ja auch für meine Stufentuordnung berücksichtigt werden, war aber auch nicht der Fall)

Das Problem ist nun, dass ich meine neue Stelle nicht fristgerecht antreten kann und vor einer Hürde stehe. Aufgrund von Personalmangel könnte sich die Behörde gegen ein Aufhebungsvertrag entscheiden.

Kann mit jemand bitte seine Expertise mitteilen oder eine Vorgehensweise empfehlen?

cyrix42

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Antw:Kündigungsfristen
« Antwort #1 am: 16.07.2024 20:48 »
Moin, die Stufen (und deren Laufzeiten) sowie die Beschäftigungszeiten (maßgeblich für die Kündigungsfristen) haben ursächlich nichts miteinander zu tun. Deine Personalabteilung hat schon recht, siehe TV-L §34 Absatz (3) Satz 1:

Zitat
Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.

Ich würde an deiner Stelle einfach mal mit deiner Dienststelle reden, ob man sich mit einem Aufhebungsvertrag nicht auch gütlich trennen kann. Ansonsten kannst du auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen; dein AG kann dich dann zur Zahlung von Schadensersatz verklagen, müsste aber dabei erst einmal aufzeigen, dass überhaupt ihm ein Schaden entstanden ist, den er nicht abfangen konnte...

Magnum

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Antw:Kündigungsfristen
« Antwort #2 am: 16.07.2024 20:58 »
Vielen Dank für die Info!

Wäre es ohnehin nicht besser auch für die Behörde einen Aufhebungsvertrag einzugehen, statt den Beschäftigten weiter festzuhalten, obwohl es nichts mehr bringt. Logisch betrachtet würde der Beschäftigte ja kaum noch Leistung erbringen, wenn gegen ein Aufhebungsvertrag entschieden wird.

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigungsfristen
« Antwort #3 am: 16.07.2024 22:30 »
So würde das jede vernünftige Personalstelle wohl betrachten, sofern du jetzt nicht "den Special-Job" machst, der nicht schnell besetzt werden kann und bis zuletzt nur von dir erledigt werden kann.

Magnum

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Antw:Kündigungsfristen
« Antwort #4 am: 17.07.2024 10:14 »
Die Behörde teilt mit, dass ich nun zunächst ausführlich begründen soll und Sie keinen früher gehen lassen können, weil nicht schnell Ersatz zu finden ist. Es ist ein ganz normaler Sachbearbeiter Posten.

Ich habe nun eine Begründung abgeliefert.

troubleshooting

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Antw:Kündigungsfristen
« Antwort #5 am: 17.07.2024 11:20 »
Hast du Verhandlungsmasse?

Wenn du noch anteiligen Resturlaub und Überzeiten zb hast, wärst du evtl kaum noch im Dienst. Ein Verzicht wäre schmerzhaft, aber eben Argumente.

Ansonsten bleibt dir nur mit dem neuen AG sprechen - üblicher Weise warten die auch, wenn sie sich einmal für dich entschieden haben und ist ja nicht so lange. Und, beim alten AG heißt das Dienst nach Vorschrift.