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Urlaubsanspruch bei Wechsel von 2-Tageswoche auf 4-Tageswoche

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Polly16396:
Hallo zusammen,

ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und es geht um meinen Urlaubsanspruch im Jahr 2024.

Ich habe im ersten Halbjahr 2024 2 Tage die Woche gearbeitet (Teilzeit in Elternzeit). Und habe ab Juli erhöht auf 4 Tage die Woche.

Nach meiner Berechnung komme ich auf folgenden Anspruch:

1. HJ: 30/5*2 / 2 = 6 Tage
2. HJ: 30/5*4 / 2 = 12 Tage
Gesamt: 18 Tage Urlaubsanspruch im KJ 2024.

18 Tage würden bei einer 4 Tagewoche allerdings „nur“ 4,5 Wochen Urlaub bedeuten; 18 Tage / 4 = 4,5 Wochen (Ich habe im 1. HJ keinen Tag Urlaub genommen).

Ist das so richtig?
Dann würde ich quasi durch meine Aufstockung „bestraft“ werden, denn hätte ich weiterhin nur 2 Tage die Woche gearbeitet, hätte ich nämlich 6 Wochen Urlaub (= 12 Tage).

Liege ich da richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Danke für eure Rückmeldung und liebe Grüße
Jasmin 🤗

Pätsch:
Naja, du hättest halt die 2 Tage Urlaub pro Woche auch in der Zeit nehmen sollen, in der du auch nur 2 Tage die Woche gearbeitet hast. Dann hast du dort 3 Wochen Urlaub und hättest sich bei der Berechnung für das 2. Halbjahr 3 Wochen Urlaub.

Polly16396:
Ja genau… war mir leider im Vorfeld so nicht bewusst. Und jetzt ist es ebenso…

MoinMoin:
Na fein, dass das jetzt geklärt ist und hoffentlich andere aus deinem Fehler lernen können.
Im umgekehrtem Fall hättest du 9 statt 6 Wochen Urlaub.
Ist das korrekt?

Polly16396:
Ja, sehe ich auch so…

18 Urlaubstage / 2 Tagewoche = 9 Wochen Urlaub

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