Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen

<< < (3/3)

Schokokeks:
Die reine rechnerische Prüfung von Verträgen und Rechnungen ist doch keine höherwertige Leistung, die einer Zulage bedarf, egal ob da HOAI, VOB oder sonstiges drüber steht.

Das machen bei uns die E5-Kräfte, somit scheint sich der "Chef" diesbezüglich schon mal nicht zu irren.

UNameIT:

--- Zitat von: DreizehnteFee am 25.07.2024 15:58 ---Habe meinen Vorgesetzten heute angesprochen, ob ich eine Zulage beantragen kann.
Er meinte, können tue ich alles, aber er rechnet sich bei der Personalabteilung keine Erfolgschancen aus und ich solle es mir gut überlegen, da das wohl nicht so gern gesehen würde.

Ich habe die Verträge bisher rechnerisch prüfen können, sachlich richtig konnte ich sie nicht prüfen, ich kann nicht wissen ob der Basissatz oder Mittelsatz oder Zone I oder Zone II für das Bauvorhaben angemessen ist.

Nun meint mein Chef, weil ich die Unterlagen ja nicht vollständig prüfe und er sowieso nochmal drüber schaut habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die Zulage.
Da es ja "nur" Mehrarbeit ist, aber in seinem Sinne keine zulagefähige Übertragung vorübergehender Tätigkeit aus einer höheren Gruppierung.

Jetzt weiß ich auch nicht ob ich die Zulage trotzdem beantragen soll oder ob ich einfach mit der Mehrarbeit leben soll (die keine Ahnung wie lange noch andauert, weil das Bewerbungsverfahren sich in die Länge zieht und voraussichtlich nicht wirklich geeignete Bewerber dabei waren, aber bei der Stellenanzeige wundert mich das auch nicht - aber das ist ein ganz anderes Thema)

--- End quote ---

Wie äußert sich denn deine Mehrarbeit? Überstunden etc. ?

Ansonsten nach Schulung fragen und alles selbstständig bearbeiten.

DreizehnteFee:

--- Zitat von: UNameIT am 30.07.2024 14:07 ---
--- Zitat von: DreizehnteFee am 25.07.2024 15:58 ---Habe meinen Vorgesetzten heute angesprochen, ob ich eine Zulage beantragen kann.
Er meinte, können tue ich alles, aber er rechnet sich bei der Personalabteilung keine Erfolgschancen aus und ich solle es mir gut überlegen, da das wohl nicht so gern gesehen würde.

Ich habe die Verträge bisher rechnerisch prüfen können, sachlich richtig konnte ich sie nicht prüfen, ich kann nicht wissen ob der Basissatz oder Mittelsatz oder Zone I oder Zone II für das Bauvorhaben angemessen ist.

Nun meint mein Chef, weil ich die Unterlagen ja nicht vollständig prüfe und er sowieso nochmal drüber schaut habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die Zulage.
Da es ja "nur" Mehrarbeit ist, aber in seinem Sinne keine zulagefähige Übertragung vorübergehender Tätigkeit aus einer höheren Gruppierung.

Jetzt weiß ich auch nicht ob ich die Zulage trotzdem beantragen soll oder ob ich einfach mit der Mehrarbeit leben soll (die keine Ahnung wie lange noch andauert, weil das Bewerbungsverfahren sich in die Länge zieht und voraussichtlich nicht wirklich geeignete Bewerber dabei waren, aber bei der Stellenanzeige wundert mich das auch nicht - aber das ist ein ganz anderes Thema)

--- End quote ---

Wie äußert sich denn deine Mehrarbeit? Überstunden etc. ?

Ansonsten nach Schulung fragen und alles selbstständig bearbeiten.

--- End quote ---

Überstunden fallen (noch) nicht an, aber ich bin massiv gefordert mittlerweile.
Ich bin im Arbeitsrecht mit Schwerbehinderten gleichgestellt (ich selbst hab 40 GdB) und bin einfach nicht so belastbar wie die gesunden Kollegen und Kolleginnen. Und ja, das habe ich schon mehrmals angesprochen.

Ich übernehme immer viele Telefonanlagen und derzeit habe ich in meiner Tätigkeit einige Umstellungen durch die ich gefordert bin und jetzt kommen diese Verträge auch noch dazu und die kosten mich einfach massiv viel Zeit.

Eine Schulung könnte ich machen, aber das will ich nicht. Aus 2 ganz einfachen Gründen.
1. ich WILL diese Verträge gar nicht prüfen können, weil ich
2. weiß, dass ich diese Aufgabe dann hier drin nicht mehr los werde.

Noch nie hat hier jemand etwas "vorübergehend" bekommen, jeder der sich hat breit schlagen lassen hatte diese Aufgabe bis seine Tätigkeit hier endete.
Ich werde mich hüten das zu machen.

Es klingt als wäre ich total arbeitsunwillig, das bin ich im übrigen nicht. Ich arbeite sehr gern in meinem Tätigkeitsgebiet.

Ich glaub mein Problem ist gerade einfach nur, dass ich extrem problematisch finde, dass mir ständig hier und da und dort noch mehr Arbeit aufgetischt wird, und ich alles machen soll, ohne dafür besser bezahlt zu werden, auf unbestimmte Dauer. Irgendwie finde ich das ungerecht.

ich1974:
Man ist verpflichtet zu einer Arbeit mittlerer Art und Güte.
Aktuell hört es sich so an, dass due mit der dir zugewiesenen Arbeit zurecht kommst. Solange die Tätigkeit nicht Eingruppierungsrelevant ist besteht leider nicht die Möglichkeit mehr Geld zu bekommen. Nur durch Übertragung höherwertiger Aufgeben kann es evtl. zu einer Höhergruppierung kommen. Wenn die Arbeit in der dir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erledigt werden kann ist doch alles klar. Wenn die Arbeit nicht mehr erledigt werden kann solltest du eine Überlastungsanzeige stellen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version