Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen
BAT:
Dein Vergleich ist nicht die Geschwindigkeit deiner Kollegin, sondern eine Leistungen mittlerer Art und Güte. Wenn also deine Kollegin doppelt (schnelle) Leistung erbringt, reicht es für die Berechnung der Zeitanteile, wenn du halb so schnell bist wie sie.
Verkauf dich bloss nicht zu schlecht. Das ist doch eine super Gelegenheit eines höheren Verdienstes; bei einer kleinen Verwaltung sicherlich immer schwierig durchzusetzen, wenn der Rückhalt fehlt (Personalrat?).
MoinMoin:
--- Zitat von: DreizehnteFee am 18.07.2024 17:45 ---Die zeitliche Einschätzung finde ich super schwierig, da es ja immer unterschiedlich viele Bauvorhaben und dadurch immer unterschiedlich viele Rechnungen und Verträge gibt.
--- End quote ---
Man betrachtet das ganze Jahr, wenn es jährliche Schwankungen gibt oder eine Quartal, wenn es dort Schwankungen gibt.
--- Zitat ---Zudem ich, durch die fehlende Ausbildung im Fachbereich, in der Bearbeitung langsam bin, um einiges langsamer als die gelernte Kraft, brauche ich dementsprechend natürlich gerade noch viel Arbeitszeit für jeden einzelnen Vertrag.
--- End quote ---
Wie BAT sagt: Egal: Deine dafür benötigte zeit oder genauer gesagt: übertragender Zeitanteil ist relevant
--- Zitat ---Muss ich die Zeit selbst einschätzen wie lange ich brauche und dann auch brauchen werde wenn ich geübter bin, oder ist das Sache meines Vorgesetzten und der Personalabteilung?
--- End quote ---
Im kern muss dein Ag dir mitteilen, wieviel Zeit du dafür verwenden sollst.
(Wie er zu einer vernünftigen Einschätzung kommt bleibt ihm überlassen, oftmals läßt er die MA 1-3 Monate aufschreiben was sie wie lange machen)
Wenn er 20% sagt, dann machst du diese Arbeit einen Tag pro Woche und der Rest bleibt liegen, auch wenn du nur die hälfte erledigt hast.
Wenn er sagt, du musst aber mehr erledigen in der Woche, dann muss er dir mehr Zeit übertragen.
Oder jemanden suchen der es in dieser zeit schafft.
Eigentlich ganz simpel.
und auch von mir der Rat:
Verkauf dich bloß nicht zu schlecht.
DreizehnteFee:
--- Zitat von: BAT am 18.07.2024 18:09 ---
Verkauf dich bloss nicht zu schlecht. Das ist doch eine super Gelegenheit eines höheren Verdienstes; bei einer kleinen Verwaltung sicherlich immer schwierig durchzusetzen, wenn der Rückhalt fehlt (Personalrat?).
--- End quote ---
Ja das stimmt schon, Personalrat haben wir gar keinen.
Will keiner machen, weil man sich nicht "gegen" den Bürgermeister und der Personalchef stellen will.
Ich danke euch für eure Antworten :)
Ich werde definitiv nächste Woche mal einen Gesprächstermin mit ihm vereinbaren und die Zulage ansprechen.
Ich meine wenn ich die Mehrarbeit schon leisten muss, möchte ich sie auch vergütet bekommen
MoinMoin:
--- Zitat von: DreizehnteFee am 19.07.2024 06:43 ---Ich danke euch für eure Antworten :)
Ich werde definitiv nächste Woche mal einen Gesprächstermin mit ihm vereinbaren und die Zulage ansprechen.
Ich meine wenn ich die Mehrarbeit schon leisten muss, möchte ich sie auch vergütet bekommen
--- End quote ---
Nur so am Rande:
Es ist weder tarifliche eine Mehrarbeit die du leisten musst, noch musst du mehr arbeiten.
Du leistest "nur" etwas höherwertige Arbeit und ob diese zu einer tariflich vereinbarten höheren Bezahlung führt, hängt alleinig am Zeitanteil dieser Arbeit bezogen, auf deine Wochenarbeitszeit.
Wenn diese Tätigkeiten 9a/9b Tätigkeiten sind, dann sind das bei 25% Anteil Zulage zur eg7 bei 33% zur eg8 und bei 50% zur 9a/9b
DreizehnteFee:
Habe meinen Vorgesetzten heute angesprochen, ob ich eine Zulage beantragen kann.
Er meinte, können tue ich alles, aber er rechnet sich bei der Personalabteilung keine Erfolgschancen aus und ich solle es mir gut überlegen, da das wohl nicht so gern gesehen würde.
Ich habe die Verträge bisher rechnerisch prüfen können, sachlich richtig konnte ich sie nicht prüfen, ich kann nicht wissen ob der Basissatz oder Mittelsatz oder Zone I oder Zone II für das Bauvorhaben angemessen ist.
Nun meint mein Chef, weil ich die Unterlagen ja nicht vollständig prüfe und er sowieso nochmal drüber schaut habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die Zulage.
Da es ja "nur" Mehrarbeit ist, aber in seinem Sinne keine zulagefähige Übertragung vorübergehender Tätigkeit aus einer höheren Gruppierung.
Jetzt weiß ich auch nicht ob ich die Zulage trotzdem beantragen soll oder ob ich einfach mit der Mehrarbeit leben soll (die keine Ahnung wie lange noch andauert, weil das Bewerbungsverfahren sich in die Länge zieht und voraussichtlich nicht wirklich geeignete Bewerber dabei waren, aber bei der Stellenanzeige wundert mich das auch nicht - aber das ist ein ganz anderes Thema)
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