Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Gleichbehandlung
Öffentliche Person:
Ich wurde mit 63 und ca. 20 Jahren Berufserfahrung als Diplom Sozialpädagogin in 9a Stufe 2 eingruppiert.
Die Stelle war extrem schwer zu besetzen.
Ich habe die begründete Vermutung, dass Kollegin mit Pädagogik M.A. nachträglich als Diplom Psychologin eingruppiert wurde. Wir machen denselben Job.
Ich selbst habe einen zusätzlichen Master an FH und diverse therapeutische Zusatzausbildungen.
Frage 1: Habe ich ein Recht zu erfahren, wie die Kollegin bezahlt wird und aufgrund welcher Kriterien?
Frage 2: Gibt es eine Art Gleichstellungsrecht im öffentlichen Dienst im Vergleich mit Kolleginnen?
Frage 3: Gilt als wissenschaftlicher Master nur ein Abschluss an einer Hochschule; nicht an einer FH?
Frage 4: habe ich eine Chance bei Nachverhandlungen.
Falls meine Fragen an der falschen Stelle oder falsch gestellt wurden freu ich mich über Rückmeldung.
Ansonsten danke im Voraus für hilfreiche Hinweise....
MoinMoin:
1) Nein, mehr als das Entgelttransparenzgesetznoch ist mir da nicht bekannt
2) Es sind alle gleichgestellt im öffentlich Dienst, da man auf Grund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist
3) Nein, auch an der Fh gibt es wissenschaftlicher Master, aber nicht jeder Master ist auch ein wissenschaftlicher Master
4) Für die Anerkennung von förderlichen Zeiten also bis zur Stufe 6 bei Einstellung, wenn man 15 Jahre voll hat, ist es zu spät. Ob 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegt kann nicht beurteilt werden, denn dann hätte man ein Anspruch auf Stufe 3
Wenn die Kollegin nachträglich die Tätigkeiten einer Diplom Psychologin übertragen bekommen hat, dann ist das für dich irrelevant und du hast kein Anrecht auch diese Tätigkeiten übertragen zubekommen.
Es ist auch für die Eingruppierung der Tätigkeit irrelevant ob und welche Ausbildung jemand hat.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Aus deiner Schilderung geht nicht hervor als was und mit welcher Tätigkeit du eingestellt bist.
9a gibt es im Bereich XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst nicht
Öffentliche Person:
Herzlichen Dank für die fundierten Antworten.
Ich selbst bin angestellt als Dipl. Sozialpädagogin für Beratung, Schulung und Netzwerkarbeit.
Die Kollegin hat nicht die Aufgaben einer Dipl. Psychologin übertragen bekommen. Sie führt dieselben Arbeiten aus wie ich. Wird nur bezahlt wie eine Dipl. Psychologin.
MfG
FearOfTheDuck:
Wo findest du denn die auszuübende Tätigkeit in der Entgeltordnung verortet?
Und worauf gründet sich deine begründete Vermutung, dass ihr Gehalt ein anderes ist?
Über die Eingruppierung gibt es im Übrigen nichts zu verhandeln. Eingruppierung ist, da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn deine Rechtsmeinung zur EG von der des AG abweicht, kannst du das per Eingruppierungsfeststellungsklage überprüfen lassen.
MoinMoin:
Wenn die Kollegin übertariflich bezahlt wird, dann kannst dies jedoch nicht via Eingruppierungsfeststellungsklage überprüfen lassen🤓
Wo in der Entgeltordnung wurdest du, nach Rechtsmeinung deines AGs, eingruppiert und wo die Kollegin
und woher weißt du welche Aufgaben sie übertragen bekommen hat?
Du weißt vielleicht, welche Aufgaben sie derzeitig ausübt, mehr jedoch nicht.
Habt ihr ein PR, der hier evtl. versagt hat, weil er es zugelassen hat, das identische Tätigkeiten unterschiedlich vom AG eingeschätzt werden.
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