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Eingruppierung Gleichbehandlung

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Öffentliche Person:
Danke für Euer Interesse und die Fragen und Antworten.

Eine Klage kommt für mich nicht in Frage, solange ich dort arbeite.

Da die Stellenbeschreibung bei der Mitarbeitersuche in beiden Fällen dieselbe war (bei der Kollegin, bei mir und auch bei der Suche einer neuen Mitarbeiterin), gehe ich davon aus, dass die Aufgaben grundsätzlich dieselben sind.

Aufgrund ihrer längeren Erfahrung an der Dienststelle übernimmt die Kollegin inzwischen organisatorische Aufgaben, die allerdings ebenso von mir ausgeführt werden könnten. Bei Arbeitsbeginn wurde mir gegenüber kommuniziert, dass wir gleichberechtigte Teamkolleginnen sein würden, von denen jede eigenverantwortlich ca. eine Hälfte der Aufgaben übernehmen sollte. Nach Einsetzen eines neuen Geschäftsführers wurde klar, dass dieser eine Art Hierarchie einführt, die in einzelnen Punkten die Kollegin und sogar die Sekretärin als mir gegenüber weisungsbefugt darstellt. Diese Veränderung wurde nicht mit mir besprochen. Ich habe inzwischen beim Geschäftsführer nachgefragt, ob man ein Organigramm zur Stelle verfassen könnte, um diese Verhältnisse klar darzustellen.

Die höhere Einstufung in die Ausbildungskategorie "Dipl. Psychologin", die die Kollegin gar nicht erfüllt, erfolgte meines Wissens vorher vom alten Geschäftsführer. Dieser hat auch mich angestellt.
Die Kollegin war vorher fast ein Jahr alleine für die Dienststelle verantwortlich, weil niemand gefunden werden konnte, der/die auf meine Stelle passte bzw. den Job übernehmen wollte. Ich vermute, meine Kollegin nutzte diese Gelegenheit, um das so zu verhandeln. Mir war allerdings nicht klar, dass es diese Möglichkeit im öffentl. Dienst überhaupt gibt.

Ich habe eine Übersicht gefunden in der sinngemäß folgende berufliche Hierarchie für eine entsprechende Dienststelle mit entsprechender Höherbezahlung aufgelistet wird:

1 Dipl. Psychologe (wm)
2 Dipl. Sozialpädagoge (w/m)
4 Sonstige Fachkraft (w/m)
3 Psychiatrische Pflegefachkraft (w/m)
5 Erzieherin (w/m)
6 Verwaltungskraft (w/m)
7 Reinigungskraft (w/m)


Im Grunde müßte die Kollegin als Pädagogin M.A. als "Sonstige Fachkraft" eingestuft werden. Meine Vermutung, dass sie höher eingestuft wurde, kommt auf Grund einer Bemerkung der Verwaltunskraft an unserer Dienststelle.

Der Unterschied bei Einstufung als Dipl. Psychologin zu meinem Lohn als Dipl. Sozialpädagogin macht beinahe 40 000 Euro - also - bei einer Teilzeitanstellung von 20 Std./Wo - fast das Doppelte aus. Und dies bei im Wesentlichen gleichem Arbeitsaufwand. Das war für mich der Grund, hier einmal nachzufragen.


MoinMoin:
Ich frage abermals nach, da ich in deinem Text diese Antwort vermisse, wo in der EGO bist du und wo ist deine Kollegin eingruppiert nach Rechtsmeinung deines AGs und wo ist die jeweilige Tätigkeit einzugruppieren, nach deiner Rechtsmeinung?

Woher weißt du welche Tätigkeiten wem übertragen wurden?

Eine Stellenbeschreibung ist hierfür sicherlich ein Anhaltspunkt, aber sagt nichts aus.

So kann in einer Stellenbeschreibung stehen: Mitarbeit an der Arbeitsgruppe xy
und die Tätigkeit kann dann einerseits sein
1.  Kaffee kochen, Kekse hinstellen . . .
oder
2. Protokoll führen, Unterlagen bereitstellen, ….
oder
3. Gesprächsleitung übernehmen, abstimmungsfähige Vorlagen vorbereiten . . .

Alles sehr unterschiedlich Eingruppierungen der gleichen Stellen/Tätigkeitsbeschreibung


Weiterhin wird tariflich niemand und niemals jemand aufgrund seiner Ausbildung eingruppiert oder bezahlt.
Und auch eine Hierarchie sagt nichts über die Eingruppierung aus.
btw welche tarifliche Relevanz soll eigentlich deine Liste haben?

Ich habe mehrfach in meinem Leben Jobs gehabt, in dem ich mehr Geld bekommen habe, als mein Linienvorgesetzter.

Ansonsten kann ich dir nicht ganz folgen, was du eigentlich konkret wissen oder erreichen willst?
Willst du die gleiche Bezahlung wie deine Kollegin?
Willst du herausfinden, ob deine Kollegin übertariflich bezahlt wird und sie soll weniger bekommen?
Willst du übertariflich bezahlt werden?
Willst du hw Tätigkeiten übertragen bekommen, damit du mehr Geld bekommst?

Du solltest dafür dich aber erstmal darüber informieren ob und wo dein AG tarifgebunden ist und falls ja, dann solltest du dich mit diesem Tarifsystem vertraut machen und ob dein AG üT oder aT Verträge machen darf.

FearOfTheDuck:
+1

@TE: Du reimst dir ganz schön viel zusammen.

Welche EG hat sie deiner Meinung nach? Bei einem Unterschied von 40t würde sie kaum noch nach TVÖD-VKA bezahlt.

Selbst bei gleicher Tätigkeit kann die Eingruppierung aufgrund unterschiedlicher Zeitanteile verschieden sein. Übrigens - auch wenn ich mich wiederhole - wird man nicht eingruppiert, sondern man ist es aufgrund Tarifautomatik entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit. 

In welchem Bereich arbeitet ihr denn?

Iunius:

--- Zitat von: Öffentliche Person am 20.07.2024 08:26 ---Danke für Euer Interesse und die Fragen und Antworten.

Eine Klage kommt für mich nicht in Frage, solange ich dort arbeite.

Da die Stellenbeschreibung bei der Mitarbeitersuche in beiden Fällen dieselbe war (bei der Kollegin, bei mir und auch bei der Suche einer neuen Mitarbeiterin), gehe ich davon aus, dass die Aufgaben grundsätzlich dieselben sind.

Aufgrund ihrer längeren Erfahrung an der Dienststelle übernimmt die Kollegin inzwischen organisatorische Aufgaben, die allerdings ebenso von mir ausgeführt werden könnten. Bei Arbeitsbeginn wurde mir gegenüber kommuniziert, dass wir gleichberechtigte Teamkolleginnen sein würden, von denen jede eigenverantwortlich ca. eine Hälfte der Aufgaben übernehmen sollte. Nach Einsetzen eines neuen Geschäftsführers wurde klar, dass dieser eine Art Hierarchie einführt, die in einzelnen Punkten die Kollegin und sogar die Sekretärin als mir gegenüber weisungsbefugt darstellt. Diese Veränderung wurde nicht mit mir besprochen. Ich habe inzwischen beim Geschäftsführer nachgefragt, ob man ein Organigramm zur Stelle verfassen könnte, um diese Verhältnisse klar darzustellen.

Die höhere Einstufung in die Ausbildungskategorie "Dipl. Psychologin", die die Kollegin gar nicht erfüllt, erfolgte meines Wissens vorher vom alten Geschäftsführer. Dieser hat auch mich angestellt.
Die Kollegin war vorher fast ein Jahr alleine für die Dienststelle verantwortlich, weil niemand gefunden werden konnte, der/die auf meine Stelle passte bzw. den Job übernehmen wollte. Ich vermute, meine Kollegin nutzte diese Gelegenheit, um das so zu verhandeln. Mir war allerdings nicht klar, dass es diese Möglichkeit im öffentl. Dienst überhaupt gibt.

Ich habe eine Übersicht gefunden in der sinngemäß folgende berufliche Hierarchie für eine entsprechende Dienststelle mit entsprechender Höherbezahlung aufgelistet wird:

1 Dipl. Psychologe (wm)
2 Dipl. Sozialpädagoge (w/m)
4 Sonstige Fachkraft (w/m)
3 Psychiatrische Pflegefachkraft (w/m)
5 Erzieherin (w/m)
6 Verwaltungskraft (w/m)
7 Reinigungskraft (w/m)


Im Grunde müßte die Kollegin als Pädagogin M.A. als "Sonstige Fachkraft" eingestuft werden. Meine Vermutung, dass sie höher eingestuft wurde, kommt auf Grund einer Bemerkung der Verwaltunskraft an unserer Dienststelle.

Der Unterschied bei Einstufung als Dipl. Psychologin zu meinem Lohn als Dipl. Sozialpädagogin macht beinahe 40 000 Euro - also - bei einer Teilzeitanstellung von 20 Std./Wo - fast das Doppelte aus. Und dies bei im Wesentlichen gleichem Arbeitsaufwand. Das war für mich der Grund, hier einmal nachzufragen.

--- End quote ---

Alles unerheblich, wenn du eine verwertbare Antwort möchtest musst du erklären:

WO in der ENTGELTORDNUNG:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/210921_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

findet sich die Grundlage deiner Eingruppierung? (Im Zweifel steht das im Arbeitsvertrag)
Wer ist dein Arbeitgeber? (Tarifgebunden oder nicht?)

BAT:
Gleichstellung= alle in E10 mit Stufe 6

Gleichbehandlung= alle haben die gleiche Möglichkeit

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