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Eingruppierung Gleichbehandlung

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Herbert Meyer:
Mitarbeiter sind eingruppiert, die Eingruppierung kann nicht verhandelt werden. Es kann lediglich darüber verhandelt werden, welche Tätigkeiten in welchen Zeitumfang übertragen werden. In der Regel geschieht das vor der Unterschrift des Vertrags, sodass die Eingruppierung dem Mitarbeiter vor Antritt des Stelle bekannt ist. Gleichartige Tätigkeiten führen bei identischen Zeitanteilen zur identischen Eingruppierung der Stelle. Wenn der Mitarbeiter nicht die geforderten Qualifikationen erfüllt, ist die Bezahlung eine EG niedriger als die Stelle bewertet ist. Wenn die Rechtsmeinungen von Mitarbeiter und Arbeitgeber zur Wertigkeit der Stelle voneinander abweichen, gibt es nur die Möglichkeit der bereits genannten Eingruppierungsfeststellungsklage.

Und aus meinem eigenen Erfahrungsschatz: 4 Mitarbeiter in der identischen Abteilung, ich kam als "Neuer" hinzu. Auf den Visitenkarten stand der identische Titel, es wurden die identischen Aufgaben durchgeführt, alle Aufgaben entstammten aus einem Pool und wurden im Endeffekt durch Zufall auf die Mitarbeiter verteilt. Meine Bezahlung war zwei Entgeltgruppen niedriger als die Bezahlung der 3 weiteren Mitarbeiter (Interessanterweise ich männlich, die anderen weiblich). Irgendwann fiel diese Differenz im Smalltalk auf: PR konnte leider nichts machen (und hatte auch nur marginale Ahnung vom Tvöd),  Vorgesetzte hatten Angst vor dem Geschäftsführer und haben nichts gemacht, Personalabteilung hatte ebenfalls keine Ahnung vom Tarifvertrag und Verwies nur darauf "Die wurden halt in besseren Zeiten eingestellt, wir stellen alle neuen Mitarbeiter nur noch in X ein", die Gleichstellungsbeauftragte hat nichts gemacht, da sie sich nur für Frauen zuständig fühlte. Wohlgemerkt, eine große Stadttochter mit mehreren hundert Mitarbeitern. Aufgrund der geballten Inkompetenz und Unwissens war es also vollkommen egal, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen gestalten oder was im Tarifvertrag geschrieben ist. Es hilft nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Öffentliche Person:
Hallo Herr Meyer

Danke für die etwas entspanntere und hilfreiche Antwort. Es tut schon mal gut zu wissen, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. (verstehe im Übrigen nicht, warum manche Texte so aggressiv rüberkommen. Man wird doch nicht gezwungen, an einem Thema teilzunehmen? Oder wollen manche hier die Leute möglichst schnell wieder vertreiben?)

Mein Eindruck ist auch, dass sich im Zweifelsfall alle dumm stellen und manche einfach ihre Position nutzen und machen was sie wollen... Trotz gewisser Vorgaben.

Da ich denke, dass in einer Feststellungsklage die Eingruppierung der Kollegin kein Referenzwert  wäre, macht das wenig Sinn. Ich selbst bin ja im Prinzip auf der richtigen Stufe eingruppiert. Ausserdem hätte ich nichts davon, wenn die Kollegin weniger bekäme. Wenn dann hätte ich gern, dass ich ebenfalls entsprechend entlohnt werde. Insofern ist meine Fragestellung wohl tatsächlich sinnlos, wenn auch das Ganze demotivierend.

MoinMoin:
Ob in deinem Fall Willkür herrscht und Tarifrecht gebrochen wird, ist leider für uns alle unmöglich herauszufinden, da du leider nicht die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stellst, sehr Schade und sehr missachtend der Forumsteilnehmer.

Ob du in der richtigen Stufe und in der richtigen Gruppe bist, kann leider keiner von uns Beurteilen-
Ob deine Kollegin in der richtigen Gruppe ist, ebenfalls keiner.

Und solange du nicht die Rückfragen beantwortest ist deine Fragestellung in der Tat sinnlos, da deine Spekulationen niemanden wieterhelfen.

btw wo ist eigentlich in deiner Wahrnehmung eine  Dipl. Sozialpädagogin eingruppiert, so dass sie beinahe 40 000 Euro mehr als du bekommt

Iunius:

--- Zitat von: Öffentliche Person am 20.07.2024 16:05 ---Hallo Herr Meyer

Danke für die etwas entspanntere und hilfreiche Antwort. Es tut schon mal gut zu wissen, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. (verstehe im Übrigen nicht, warum manche Texte so aggressiv rüberkommen. Man wird doch nicht gezwungen, an einem Thema teilzunehmen? Oder wollen manche hier die Leute möglichst schnell wieder vertreiben?)

Mein Eindruck ist auch, dass sich im Zweifelsfall alle dumm stellen und manche einfach ihre Position nutzen und machen was sie wollen... Trotz gewisser Vorgaben.

Da ich denke, dass in einer Feststellungsklage die Eingruppierung der Kollegin kein Referenzwert  wäre, macht das wenig Sinn. Ich selbst bin ja im Prinzip auf der richtigen Stufe eingruppiert. Ausserdem hätte ich nichts davon, wenn die Kollegin weniger bekäme. Wenn dann hätte ich gern, dass ich ebenfalls entsprechend entlohnt werde. Insofern ist meine Fragestellung wohl tatsächlich sinnlos, wenn auch das Ganze demotivierend.

--- End quote ---

Leider ist seine Antwort auch missverständlich, irreführend weil nur auf Annahmen beruhend - wir können im Moment nicht sagen ob dein Fall tatsächlich so liegt und mit seinen Darstellungen vergleichbar ist.
Teilweise sind seine Aussagen auch unvollständig und somit falsch.

Noch einmal, man hilft dir hier gern aber dafür brauchen wir: Informationen zum Arbeitgeber, bzw. zur Tarifbindung und der Eingruppierung deiner Stelle, s.o..
Ohne kann nur spekuliert werden und sich in einem Internetforum über Kollegen zu erregen die deines erachtens nach zu viel Geld verdienen vergeudet jetzt dann doch unsere Zeit.

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