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Frage zu Schichtzulage

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MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.07.2024 13:07 ---Danke für den Link, hatte vergessen den Link als Zitat anzufügen.

--- End quote ---
ich ja auch  ;D, denn mein kursiv gesetzter Text stammt genau da her.

Wolfpac:
Einen Schichtplan gibt es nicht. Ich habe noch 2 Kolleginnen, die auch nur Teilzeit arbeiten. Beide haben 32 Wochenstunden. Die eine arbeitet grundsätzlich von Montag bis Donnerstag von 07:30-16:00.

Und die andere von Montag bis Freitag von 08:00-15:30.
Ich bin somit der einzige, der keine "Büroarbeitszeiten" hat

MoinMoin:
Kein Schichtplan, keine Schichtzulage.
Dann wäre das ja geklärt.

Öffdler:
@ Moinmoin

bin mir da nicht so sicher.

An den TE: Wer hat denn die Arbeitszeiten von Dir und den Kolleginnen so festgelegt?

Es kann ja nicht das Unterscheidungsmerkmal darstellen, ob eine Festlegung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber "Schichtplan" genannt wird oder nicht. 

MoinMoin:
Du bist also der Meinung, dass wenn ein AG sagt:
Hier ist der Zeitkorridor wo immer jemand da sein muss, bitte teilt eure gewünschte feste wöchentlich Arbeitszeit so ein, dass die Zeiten abgedeckt sind, dann haben wir einen Schichtplan?

Obwohl es eine fester Plan ist, ohne Wechsel der Arbeitszeiten, denn für die Belastung die sich aus einem ständigen Wechsel der AZ ergibt, wird die Zulage gezahlt.
nd nicht dafür, dass man außerhalb von "Bürozeiten" arbeitet, dafür gibt es Nacht/WE Zuschläge

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