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Frage zu Schichtzulage

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Öffdler:
deshalb ja auch die Frage, wer die Arbeitszeiten des TE so festgelegt hat. Wenn der AG lediglich den Korridor festlegt, hast du in jedem Fall recht.

Anhand des SV würde ich aber eher davon ausgehen, dass der AG die Arbeitszeiten so festgelegt hat.

Nein, die Voraussetzungen für die Schichtzulage im TV-L sind klar definiert und es ich glaube, wir interpretieren den "ständigen Wechsel" unterschiedlich. Bezugsgröße für die Beurteilung des ständigen Wechsels ist ein Monat. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen mindestens einmal die Voraussetzungen für Schichtarbeit vorliegen. Das scheint im vorliegenden Fall erfüllt zu sein. Die in der Protokollerklärung genannte "ständige Schichtarbeit" ist lt. BVA dann gegeben, wenn der entsprechende Arbeitsplatz auf Dauer und nicht lediglich vorübergehend zugewiesen ist.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/unstaendige_Bezuege_Entgelt/Wechselschichtzulage.pdf?__blob=publicationFile&v=5


Letztlich muss uns erst einmal der TE weiterhelfen und uns mitteilen, wer denn seine Arbeitszeiten so festgelegt hat. Dann wird etwas klarer, ob es sich um einen Schichtplan handelt oder nicht.

MoinMoin:
Eben in deinem Dokuement steht folgendes:

Ein Schichtplan liegt vor, wenn sich die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers / der
einzelnen Arbeitnehmerin nach einem vorher aufgestellten Plan (Schichtplan oder Dienstplan) verschiebt, entweder in Bezug auf die jeweiligen Wochentage, an denen zu arbeiten
ist, oder im Hinblick auf die zeitliche Lage der Arbeit am Tag (Frühschicht, Spätschicht,
Nachtschicht) oder in beiderlei Hinsicht.

Und hier verschiebt sich keine Arbeitszeit, aber da haben wir ein unterschiedliche Interpretation was verschieben heißt. Einmaliges Festlegen ist für mich eben kein verschieben.

EDIT: und da stehts auch:

Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel  des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat
vorsieht.

Schokokeks:
Boah, das ist doch weder schwer zu verstehen noch falsch zu interpretieren 🤦‍♂️

Nur weil sich an einzelnen Tagen die Uhrzeiten des Arbeitsbeginns/-endes ändern, definiert das keine "Schichtzeiten"...

Der TE selbst schreibt doch schon eingangs, dass sich die Monate April bis Oktober nicht ändern, diese ganze Diskussion ist quasi obsolet!

KlammeKassen:

--- Zitat von: Schokokeks am 23.07.2024 13:13 ---Boah, das ist doch weder schwer zu verstehen noch falsch zu interpretieren 🤦‍♂️

Nur weil sich an einzelnen Tagen die Uhrzeiten des Arbeitsbeginns/-endes ändern, definiert das keine "Schichtzeiten"...

Der TE selbst schreibt doch schon eingangs, dass sich die Monate April bis Oktober nicht ändern, diese ganze Diskussion ist quasi obsolet!

--- End quote ---

wäre ja irgendwie cool, dann könnte man in der Verwaltung die Gleitzeit so nutzen, dass es Zuschläge gibt. 8)

Öffdler:
@ Schokokeks, wenn du den Sachverhalt nicht zu folgen vermagst, halte dich doch mit Kritik bitte zurück.

Die Diskussion ist nicht obsolet, weil der SV nicht eindeutig geklärt ist. Warten wir doch einfach auf den TE, wer denn jetzt diese Arbeitszeiten genau festgelegt hat. 


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