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Frage zu Schichtzulage
MoinMoin:
Bei festen Arbeitszeiten kann doch nur der Ag diese festlegen, also worauf soll man da warten?
Das er bei der Festlegung der dauerhaften und unveränderten Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit einer TZ Kraft sich nach deren Wünschen richtet, ist doch nicht ungewöhnliches.
Öffdler:
Ok versuchen wir es anders:
Wenn ich Dir als deine Führungskraft anordnen würde, dass du zukünftig wie folgt arbeitest:
Mo: 06:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Freitag: 06:00 - 13:30 Uhr
Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?
Schokokeks:
--- Zitat von: Öffdler am 23.07.2024 14:03 ---@ Schokokeks
Blubb
--- End quote ---
Nochmal ganz langsam - und nur für Dich alleine:
An jedem Wochentag über einen längeren Zeitraum (> 1 Monat) unterschiedliche Arbeitszeiten = keine Schicht!
Die Zulage gibt es für Mehrbelastung (wie vorher bereits auch schon geschrieben) durch ständig wechselnde Arbeitszeiten (idR früh/spät im wöchentlichen Rhythmus).
Hier auch nochmal als Zitat:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.07.2024 13:01 ---
EDIT: und da stehts auch:
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat
vorsieht.
--- End quote ---
Schokokeks:
--- Zitat von: Öffdler am 23.07.2024 14:43 ---
Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?
--- End quote ---
Da es sich nicht um einen Schichtplan handelt, fehlt mir hier der Schichtplan...
Wenn das regelmäßige Arbeitszeiten darstellen soll, dann sind es genau ebensolche, und nichts anderes...
Öffdler:
verständiges Lesen ist nicht deine Stärke. Die Voraussetzungen, die du fett markiert hast liegen eindeutig vor. Lies dir gerne den Kommentar zu § 7 Abs. 2 durch, da steht es vielleicht noch eindeutiger. Deine subjektive Anschauung, was für eine Mehrbelastung ausgeglichen sein soll, entspricht leider nicht der Regelung der Tarifvertragsparteien, ist also unbeachtlich.
offen ist lediglich, ob die Voraussetzung "Schichtplan" erfüllt ist. Hier hat MoinMoin ja durchaus Argumente vorgebracht, die dagegen sprechen und eher für eine unregelmäßige individuelle Arbeitszeit, die dann eben keine Arbeit nach einem Schichtplan ist.
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