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Eingruppierung Kämmerei

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DreizehnteFee:
Hallo zusammen,

je häufiger ich hier lese und je mehr ich mit anderen Kollegen und Kolleginnen aus anderen Kommunen spreche, werde ich das Gefühl nicht los, dass hier im Haus einige Stellen nicht richtig eingruppiert sind.

Unsere letzte Mitarbeiterin in der Vergabestelle wurde beispielsweise bei E6 eingruppiert.
Aber das ist nicht mein Bier, mir geht es jetzt speziell um meine Stelle.

Ich arbeite in der Kämmerei als Vorzimmerdame unseres Kämmerers (Briefe schreiben, Daten auswerten und Tabellen erstellen, Telefonate führen, etc.).
Zusätzlich kümmere ich mich um Miet- und Pachtangelegenheiten, Abrechnungen im Feuerwehrwesen, alle Versicherungsangelegenheiten der VG und die Rechnungserstellung und Auszahlung eines kommunalen Projektes mit ehrenamtlichen Helfern.
Ein breit gefächertes Feld also.
Ich bin keine gelernte Verwaltungskraft, ich kam 2022 als Quereinsteigerin in die Kommunale Verwaltung (gelernte Bankkauffrau), habe mich nach der Probezeit Höhergruppieren lassen um eine Stufe. (Jetzt E6)

Wo würdet ihr die Eingruppierung bei diesem Tätigkeitsfeld sehen?

MoinMoin:
E6, aber eigentlich nur knapp, wenn das Spektrum der Rechtsanwendungen der Arbeitsvorgänge  breit genug ist und das kann ich so nicht überblicken.

Aber wenn du 25% Arbeitsvorgänge findest die dieses Kriterium erfüllen:
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel
selbstständige Leistungen erfordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen
entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung
einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)

Sich um was kümmern ist keine selbständige leistung, auch wenn man ohne Anleitung arbeitet.

Organisator:
Ich teile deine Meinung, dass du möglicherweise nicht der richtigen Entgeltgruppe zugeordnet bist. Vorzimmertätigkeiten sind typischerweise in E3/4 eingruppiert.

Ohne die Zeitanteile der weiteren Tätigkeiten zu kennen bin ich jedoch der Meinung, dass du mit einer E6 gut bedient bist, ich würde hier den Arbeitgeber nicht unbedingt auf den Eingruppierungsirrtum hinweisen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 25.07.2024 10:09 ---Ich teile deine Meinung, dass du möglicherweise nicht der richtigen Entgeltgruppe zugeordnet bist. Vorzimmertätigkeiten sind typischerweise in E3/4 eingruppiert.

Ohne die Zeitanteile der weiteren Tätigkeiten zu kennen bin ich jedoch der Meinung, dass du mit einer E6 gut bedient bist, ich würde hier den Arbeitgeber nicht unbedingt auf den Eingruppierungsirrtum hinweisen.

--- End quote ---
Ich frage mich immer wieder, was denn davon nicht Tätigkeiten von Kaufleute für Büromanagement ist.
Oder anderes gesagt, was wenn es E3/E4 Tätigkeiten sind, unterscheidet tariflich diese von der E5 Ausbildungstätigkeiten (Das man diese auch als Angelernte mache kann, ok, aber tariflich egal).
Hier das Berufsbild laut Berufnet:
Kaufleute für Büromanagement führen organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten
aus. Sie erledigen z.B. den Schriftverkehr, entwerfen Präsentationen, beschaffen Büromaterial, planen
und überwachen Termine, bereiten Sitzungen vor und organisieren Dienstreisen. Auch unterstützen
sie die Personaleinsatzplanung und kaufen externe Dienstleistungen ein. Zudem betreuen sie Kunden, wirken an der Auftragsabwicklung mit, schreiben Rechnungen und überwachen Zahlungseingänge. Im öffentlichen Dienst unterstützen sie Bürger/innen z.B. bei der Antragstellung, klären Anliegen
und Zuständigkeiten und wirken an der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mit.

Wann sind Tätigkeiten wie "Briefe schreiben, Daten auswerten und Tabellen erstellen"
keine solche Tätigkeiten wie die oben genannten.

Mir fehlt da immer die Trennschärfe.

DreizehnteFee:
Ich finde auch dass die strickte Trennung der Tätigkeiten irgendwie schwierig zu erfassen ist.
Alles was in dem Berufsbild von dir stand erledige ich, außer das Beschaffen von Büromaterial.

Wobei ich sagen muss, dass die Assistenztätigkeiten für meinen Vorgesetzten einen eher kleinen Teil meiner Tätigkeit ausmachen.
Müsste ich das ganze zeitlich aufschlüsseln wäre es wohl am ehesten so:

Versicherungsangelegenheiten:      25
Ehrenamtsprojekt:                        20
Miet- und Pachtangelegenheiten:    25
Feuerwehrwesen:                          20
Vorzimmertätigkeiten:                   10

Und derzeit halt noch die erhöhte Tätigkeit durch die Vergabestelle und das Prüfen der HOAI Verträge, da die Stelle aktuell unbesetzt ist und ich das vertretungsweise tun muss.
Aber das soll ja (hoffentlich) kein Dauerzustand sein, deswegen spielt das für die Diskussion hier keine Rolle.

Zum selbstständigen Arbeiten...
Also ich mache Feuerwehrwesen, Ehrenamtsprojekt und Versicherungsangelegenheiten zu 90% selbstständig bzw. mit Rücksprache mit den jeweiligen Bürgermeistern. Bei Miet- und Pachtangelegenheiten mache ich alles laufende selbstständig, aber ich habe natürlich keine Entscheidungsgewalt, ich bin nur die ausführende Kraft.

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