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Eingruppierung Kämmerei
DreizehnteFee:
Ermessens- und Gestaltungsspielraum habe ich wenig.
Bei den Miet- und Pachtverträgen recherchiere ich eigenständig die angemessene Pachthöhe und lege den Vertrag dann dem Bgm zur Unterschrift vor, zählt das schon als eigenständige Leistung?
Ansonsten hangle ich mich natürlich in meinen Tätigkeitsfeldern am Gesetz entlang und an Satzungen, gerade im Feuerwehrwesen.
Bei der Versicherung hab ich natürlich auch keinen Ermessensspielraum, außer eine Zahlung der Versicherung ist so gering, dass es sich in der Aufrechnung meiner Arbeitszeit und/oder Selbstbeteiligung nicht lohnen würde den Schadensfall zu melden, das kommt aber eher selten vor.
Vielleicht bin ich also in der E6 doch ganz gut aufgehoben.
Organisator:
--- Zitat von: DreizehnteFee am 25.07.2024 14:42 ---Ermessens- und Gestaltungsspielraum habe ich wenig.
Bei den Miet- und Pachtverträgen recherchiere ich eigenständig die angemessene Pachthöhe und lege den Vertrag dann dem Bgm zur Unterschrift vor, zählt das schon als eigenständige Leistung?
Ansonsten hangle ich mich natürlich in meinen Tätigkeitsfeldern am Gesetz entlang und an Satzungen, gerade im Feuerwehrwesen.
Bei der Versicherung hab ich natürlich auch keinen Ermessensspielraum, außer eine Zahlung der Versicherung ist so gering, dass es sich in der Aufrechnung meiner Arbeitszeit und/oder Selbstbeteiligung nicht lohnen würde den Schadensfall zu melden, das kommt aber eher selten vor.
Vielleicht bin ich also in der E6 doch ganz gut aufgehoben.
--- End quote ---
selbständige Leistung wäre, wenn hinsichtlich des einzuschlagenden Weges ein Ermessensspielraum besteht. Je genauer der Weg geregelt ist, z.B. durch die Anwendung von Gesetzen, Ausführungsvorschriften usw., desto geringer die selbständige Leistung.
Wenn du viele verschiedene Möglichkeiten hättest um herauszufinden, wie hoch z.B. die angemessene Pacht ist (und du nicht nur Vergleichsobjekte anschaust) wäre es eine s.L.; ansonsten nicht.
Auch bei der Abwägung, ob man etwas der Versicherung meldet oder nicht, ist es eine ganz einfache Wertbetrachtung. Unter einer bestimmten Schadensfallhöhe nicht, ab einer bestimmten Schadensfallhöhe schon. -> keine s.L.
unterm Strich teile ich dann deine Einschätzung im letzten Satz.
Tipp am Rande: eine höhere Stufe ist manchmal mehr Geld, als eine höhere Entgeltgruppe. Und bei der Stufe hat der AG mehr Spielraum.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.07.2024 14:28 ---wie gesagt, da fehlt mir die Trennschärfe, zu den Inhalten der Ausbildung.
--- End quote ---
Ist auch nicht ganz so einfach. Allgemein kann man sagen, je mehr eigene Inhalte man einbringen kann, und diese auf Ausbildungs- (und nicht Assistenz-)niveau sind, desto eher eine E5.
Beim Beispiel:
- Termin einstellen: E3 (höchstens).
- Termin einstellen, Vorbereitungsunterlagen bei den geeigneten Ansprechpartnern besorgen, inhaltlich zusammenfassen und besonders wichtige Punkte herausstellen; Vergleich mit einem ähnlichen Termin und den Ergebnissen daraus anstellen: E5
... mal so ganz grob
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