Hallo zusammen,
auch ich war bislang nur stiller Mitleser, ich kann zur Frage von Spätzünder leider noch nichts konkretes beitragen. Dafür ist das Gesetz noch zu neu und der Personalbereich hat dazu noch nichts preisgegeben. Ich kann mir aber vorstellen, dass es stark Arbeitgeber abhängig ist, ob die Zeiten angerechnet werden oder nicht.
Allerdings habe ich eine eigene Frage, vielleicht befindet sich noch jemand in der selbigen Situation. Ich habe Ende August 2021 das duale Studium beendet und bin bis August 2024 Beamter auf Probe gewesen (A9). Aktuell befinde ich mich im Beförderungssperrjahr, welches durch das neue Gesetz nun entfallen ist. Laut altem Gesetz wäre ich Ende August 2025 in die nächsthöhere Besoldungsstufe (A10) gekommen. Nun gibt es das Beförderungssperrjahr nicht mehr. Kann ich beim Arbeitgeber eine sofortige Höhergruppierung einfordern? Das Gesetz ist schließlich am Samstag in Kraft getreten.
Zunächst solltest du nicht Eingruppierung und Beförderung durcheinander schmeißen. Dann solltest du nicht vergessen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung gibt. Das schließt jede Art von formelen einfordern aus.
Lediglich hast du einen Anspruch auf amtsangemessenen Einsatz. Dem tut der Dienstherr aber schon Genüge, wenn er dir eine Dienstposten nach A9 g.D. zuweist. Also mit Bedacht vorgehen.
Leider ist es so, dass viele Behörden Jahre brauchen werden, bevor sie neue Bestimmungen, sofern sie Kann-Bestimmungen, für sich entdecken. Und es muss halt niemand befördern. Viele haben zudem feste Beurteilungsrunden, Beförderungsstichtage, etc.
Du könntest aber mal ganz lieb bei deiner Personalstelle nachfragen ob man dich im Zuge der Personalentwicklung nicht fördern und befördern möchte.
Allerdings würde ich qualitativ Wörter wie Eingrupierung und Einfordern unterdrücken.
Auf jeden Fall alles Gute!