Autor Thema: Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW  (Read 26639 times)

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« Last Edit: 02.08.2024 02:00 von Admin »

Pepper2012

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #1 am: 25.07.2024 13:00 »
Altersgeld fehlt natürlich.  :(

Kaffee247

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #2 am: 26.07.2024 09:08 »
Bin Techniker und deshalb mit Gesetzestexten/Referentenentwürfen nicht wirklich vertraut.
Ist etwas geplant den gD auch für staatlich gepr. Techniker oder Meister zu öffnen?

Glockner

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #3 am: 26.07.2024 15:08 »
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, zumal in einem Teil der Verwaltung dem schon ansatzweise entsprochen wird. Z.B. in der ASV des MAGS ein Durchsteigen für Meister und Techniker bis A11 ohne Aufstiegsverfahren.

Man hörte auch davon, dass entsprechende Regelungen zum direkten Einstieg von Personen mit dieser Berufsqualifikation in die LG 2.1 in der Überlegung seien.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #4 am: 29.07.2024 09:08 »
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, zumal in einem Teil der Verwaltung dem schon ansatzweise entsprochen wird. Z.B. in der ASV des MAGS ein Durchsteigen für Meister und Techniker bis A11 ohne Aufstiegsverfahren.

Man hörte auch davon, dass entsprechende Regelungen zum direkten Einstieg von Personen mit dieser Berufsqualifikation in die LG 2.1 in der Überlegung seien.

Bei der Beförderung bis A11 handelt es sich um eine Sonderlaufbahn für Beamte des mtD, man verleibt noch in der Laufbahn des mtD aber kann bis A11 befördert werden. Da ist dann aber Schluss ohne Aufstieg.

AKMS94

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #5 am: 29.07.2024 09:58 »
Ich finde der Entwurf hat einige Inhalte die lobenswert sind.

In meinem persönlichen Fall besonders

4. Einführung eines Verkürzungstatbestandes für die Probezeit.

6. Streichung des Beförderungssperrjahres nach der Probezeit.

Seit 2020 beinhalte ich eine Stelle nach A8. Die erste Beförderung von A6 auf A7 erfolgte erst im Juni 2024 aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften.

Bereits in der Probezeit war ich aufgrund von sehr guter Leistungen und Zuverlässigkeit für die Ausbildung unserer Anwärter und Anwärterinnen zuständig. Diese Ansätze des Entwurfes hätten mir zumindestens die Chance eröffnet, schneller auf A8 befördert zu werden und somit deutliche finanzielle Verbesserungen für mich mitgebracht. Gleiches gilt bestimmt für viele Berufseinsteiger im mD und gD.

Schade, dass es jetzt erst kommt aber insgesamte viele gute Aspekte!




Blueocean123

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #6 am: 30.07.2024 16:38 »
Hallo zusammen,
Ich habe zum Entwurf auch ganz konkrete Fragen.
Nämlich zur beruflichen Entwicklung durch ein Masterstudium. Paragraph 26 LVO wurde kaum geändert.
Ich bin aktuell A11 und es gibt bei uns Stellen die für die Qualifizierung durchs masterstudium ausgeschrieben sind. Das Auswahlverfahren stellt ein AC dar. Wenn ich nun die Stelle bekommen würde und die zehnmonatige Erprobung erfolgreich absolvieren würde, wann würde ich dann auf A13 bzw. Auf A14 befördert werden?

Voraussetzung für die Bewerbung ist nicht das innehaben einer a12 Stelle. Zudem handelt es sich bei den ausgeschriebenen Stelle um eine gebündelte Stelle mit einer Wertigkeit von a13/a14.

Rentenonkel

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Antw:NW Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #7 am: 31.07.2024 09:24 »
Zunächst einmal handelt es sich um einen Entwurf. Ob und vor allem wann der Entwurf irgendwann mal Gesetz wird, bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten. Dazu wird es dann irgendwann noch Ausführungsbestimmungen geben und dann hängt das Ganze auch davon ab, wie es in den jeweiligen Dienstbehörden gelebt und umgesetzt wird.

Deine Frage kann man also daher nur mit einem klaren "Vielleicht" beantworten  ;)

Ich würde an Deiner Stelle mal den Personalrat fragen, wie es derzeit in dem Haus gelebt wird und ob man mit einem Masterstudium plus Vorbereitungsdienst in den höheren Dienst kommen kann.

Tigerente

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Antw:[NW] Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #8 am: 09.08.2024 09:18 »
Das hört sich ja vielversprechend an! Weiß jemand ob in Bayern etwas ähnliches geplant ist?

Oikos

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Antw:[NW] Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #9 am: 05.10.2024 17:02 »
Auch wenn es nicht der große Wurf ist, so geht es m. E. doch in eine richtige Richtung.
Bei den Anerkennungen geht es mir aber etwas zu weit...

10481178

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Sergio397

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Antw:Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #11 am: 16.02.2025 10:41 »
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die geplanten Maßnahmen keinen entscheidenden Fortschritt bei der Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des Beamtentums in Nordrhein-Westfalen darstellen.

Besonders die Übergangsregelung empfinde ich als problematisch, insbesondere für die Beamten, die sich bereits seit drei Jahren in der Probezeit bewähren, aber erst nach einem Jahr im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ihre erste Beförderung erhalten. Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, da nicht nachvollziehbar ist, warum Beamte, die sich aktuell in der Probezeit befinden, nicht ebenfalls von der Aufhebung der Beförderungssperre profitieren sollten.

AKMS94

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Antw:Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #12 am: 18.02.2025 13:55 »
Versteh ich das richtig, dass die geplanten Maßnahmen (Probezeit Verkürzung, Streichung der Beförderungssperre nach der Probezeit) nur Neuverbeamtete betreffen?

Das ist ja mal wieder eine super Regelung. Diejenigen die aktuell in der Probezeit sind gucken dann dumm aus der Wäsche..

Alonsatra

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Antw:Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #13 am: 19.02.2025 09:11 »
Bei der Einführung einer Pauschalen Beihilfe wird es genau so kommen: "Attraktivitätsoffensive für *neue* Beamte".

alexstute

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Antw:Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht NRW
« Antwort #14 am: 07.04.2025 12:05 »
Versteh ich das richtig, dass die geplanten Maßnahmen (Probezeit Verkürzung, Streichung der Beförderungssperre nach der Probezeit) nur Neuverbeamtete betreffen?

Das ist ja mal wieder eine super Regelung. Diejenigen die aktuell in der Probezeit sind gucken dann dumm aus der Wäsche..

Bezüglich der Streichung der Beförderungssperre nach der Probezeit verstehe ich das anders.
§ 53 des LVO-Entwurfs betrifft Übergangsregelungen für §§ 5 sowie 7 Abs. 4.
Die Beförderungssperre im Jahr nach der Probezeit steht aber in § 7 Abs. 2, bzw. in Zukunft steht sie da dann eben nicht mehr.

Oder habe ich was übersehen?