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Jetzt wird es ernst

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Toni2000:
Hallo zusammen,
jezt bin ich auf eure Einschätzung und Vorgehensweise angewiesen.
Nachdem ich jetzt seit Ende April die neue Stelle beim bisherigen AG angetreten habe wude in nicht höhergruppiert.
Den Änderungsvertrag hatte ich ja nicht unterzeichnet, weil 1. die EG nach unten "gesetzt" wurde und 2.meine Stufenlaufzeit von neuen beginnen würde.
Da ich bis heute keine Antwort erhalten hatte, habe ich beim Personalamt um die Stellenbeschreibung gebeten. (es gibt keine).
Ich habe angekündigt, nur noch Tätigkeiten entsprechend meine EG 5 auszuführen, mir liegt ja keine wirsame Übertragung der Tätigkeiten vor.
Jetzt liegt mir der gleiche Änderungsvertrag vor und soll rückwirkend zu 01.06.2024 gelten. Damit beginne ich mit der Stufenlaufzeit von vor.
 Als Notiz in der PA
nach Ablauf von 18 Monaten kann der Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt werden.
Ich habe versucht genau das mit meiner aktuellen EG 5/3, hier habe ich schon meher als die Hälte rum, es wären nur noch 8 Monate. Hier kann ich auch "die erheblich überdurchschnittliche Leistung belegen.
Also kurz: Wenn ich jetzt in die EG5/4,ab 01.08.2024 kommen könnte und ich im Anschluß den ÄV am 01.09.2024 unterschreibe erhalte ich dann die EG7/4 rückwirkend zum 01.06.2024.???
Finaziell macht das Schon einen Unterschied.

MoinMoin:
Ich verstehe nur Bahnhof, kannst du morgen mal den Sachverhalt nochmal etwas sortierter darlegen?

FearOfTheDuck:
Und bitte auch nicht doppelt und dreifach.

VFA West:
Wenn du in der E5/3 bist, kommst du leider in die E7/3.

ike:
Was wird ernst?

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