Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jetzt wird es ernst
MoinMoin:
.
--- Zitat von: Toni2000 am 26.07.2024 18:11 ---Hallo,
Einstellung 01.04.2022 EG 5/3 (Außendienst)
Interne Stellenausschreibung Meldamt, habe mich beworben und den Zuschlag erhalten.
Seit 24.04.2024 im Meldeamt, weiter EG5/3. Änderungvertrag mit EG 7/3 erhalten.mit Wirkung zum 01.06.2024
Habe ich aber nicht unterschrieben, weil die Stufenlaufzeit ja neu beginnen würde.
Habe "gebeten" die Höhergruppierung nachdem Stufenaufstieg zu machen, wurde abgelehnt.
"Das geht garnicht, weil mit die Stelle zugewiesen wird"???
Nachfrage nach der Stufenlaufzeitverkürzung ist auch nicht gewollt. Diese könnte ich nach Ablauf von 18 Monaten in der neuen EG machen.
Bin schon ziemlich ratlos.
--- End quote ---
Wurde dir jetzt zum 1.6. erst die Tätigkeiten zugewiesen?
Was waren deine zugewiesenen Tätigkeiten seit dem 24.4.24?
Verlange doch, dass wenn rückwirkend, dann ab Anfang an, das wäre fachlich, sachlich tariflich korrekt gewesen-
Warum bis du darüber ratlos, dass man bei einer HG die Stufenlaufzeit zurücksetzt?
Dann hättest du doch der Versetzung zu der höherwertigen Stelle erst zum 1.4.2025 zustimmen dürfen.
Toni2000:
@MoinMoin ;
Die Tätigkeiten übe ich seit 24.04.2024 vollumfänglich aus.
Der Kollege ist mit Überstunden und Urlaub ab da ausgeschieden, der Rentenbeginn ist der 01.06.2024.
Ich habe der Höhergruppierung bisher nicht zugestimmt, erst ab 01.04.2025 nach dem Stufenaufstieg
Ist nicht gewollt.
Nach einen PR-Gespräch gestern, kann man die bisher 28 Monate der Stufenlaufzeit anrechnen und dann ab April in der EG7/4 steigen. Natürlich Schriftlich als Nebenabrede im Änderungsvertrag vereinbart.
Ist so ein Vorgehen tariflich möglich???
MoinMoin:
--- Zitat von: Toni2000 am 27.07.2024 09:58 ---@MoinMoin ;
Die Tätigkeiten übe ich seit 24.04.2024 vollumfänglich aus.
--- End quote ---
Ausüben und vom AG übertragen bekommen, sind 2 paar Schuhe.
Wenn du sie übertragen bekommen hast und sie dann auch ausübst, dann bist du seit dem 24.4. in der EG7, denn damit hast du der Tätigkeitszuweisung zugestimmt.
Der Rest ist Tarifautomatik (Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht aufgrund irgendwelcher Wünsche )
--- Zitat ---Der Kollege ist mit Überstunden und Urlaub ab da ausgeschieden, der Rentenbeginn ist der 01.06.2024.
Ich habe der Höhergruppierung bisher nicht zugestimmt, erst ab 01.04.2025 nach dem Stufenaufstieg
--- End quote ---
Dafür hättest du der Tätigkeitszuweisung ablehnen und das entsprechende ausüben der Tätigkeiten unterlassen müssen.
--- Zitat ---Ist nicht gewollt.
Nach einen PR-Gespräch gestern, kann man die bisher 28 Monate der Stufenlaufzeit anrechnen und dann ab April in der EG7/4 steigen. Natürlich Schriftlich als Nebenabrede im Änderungsvertrag vereinbart.
Ist so ein Vorgehen tariflich möglich???
--- End quote ---
Wüsste nicht wie, aber übertariflich geht theoretisch alles, so what.
Z.b. kann man feststellen, dass du noch nicht die Tätigkeiten übertragen bekommen hast, du machst sie einfach, (Was theoretisch ein Arbeitsrechtliches Vergehen darstellen könnte und abgemahnt werden könnte, aber wo kein K da kein K) und dann ups überträgt man sie dir zu dem gewünschtem Zeitpunkt.
Toni2000:
@MoinMoin
"Ausüben und vom AG übertragen bekommen, sind 2 paar Schuhe."
Genau das ist mein Proplem, ich habe nur auf Anweisung meiner Amtleitung die Tätigkeit ausgeführt, etwas Schriftliches gab es, und gibt es bis heute nicht. Keine vorübergehende höherwertiger noch dauerhafte Übertragung.
Und dieses machte ich schon seit März 2023, zwar nur ein Mal wöchtenlich in einer Außenstelle.
Da hab ich einiges falsch gemacht.
Wie gehe ich jetzt vor, ÄV unterschreiben damit man mir nicht noch arbeitrechtliches Vergehen unterstellt???
MoinMoin:
Ich denke ihr habt jetzt einen Deal?
Ansonsten:
Mit der Konsequenz, dass du tatsächlich ab 24.4. in der EG7 bist und Stufenlaufzeit dann bei Null:
Brief an die Personalverwaltung, dass du auf Anweisung deiner Amtsleitung, seit dem 24.4. die Tätigkeiten, blabla ausübst.
Und das dies die Personalverwaltung bitte schriftlich bestätigen soll, da du ansonsten diese Aufgaben nicht mehr ausüben darfst, da du gehört hast, dass die Amtsleitung nicht befugt war dir diese Aufgaben zu übertragen.
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