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Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
Nope:
Hallo zusammen,
ich beginne am 01.08. die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Nach der Ausbildung würde ich gerne den Angestelltenlehrgang II mache. Ich dachte in einer größeren Behörde hat man vielleicht bessere Chancen nach der Ausbildung übernommen zu werden und den AL2 zu machen, da mehr Personal gebraucht wird. Deswegen habe ich mich für eine kreisfreie Stadtverwaltung mit ca. 2000 Mitarbeitern entschieden statt die Ausbildung in einer Kreisverwaltung zu machen. Nun habe ich von einer Bekannten, die in der Kreisverwaltung arbeitet und den AL2 macht, erfahren, dass von der Stadtverwaltung nur eine Mitarbeiterin den AL2 macht, während die Kreisverwaltung mehrere Mitarbeiter die Weiterbildung machen lässt und jedes Jahr mehrere Stellen dafür ausschreibt und auch von den anderen Kommunen würden mehr Mitarbeiter die Weiterbildung machen. Anscheinend muss man bei der Stadtverwaltung auch noch einen Einstellungstest machen, um zum AL2 zugelassen zu werden.
Das ganze klingt danach, als ob die Stadtverwaltung, an der ich die Ausbildung machen werde, kaum Stellen für den AL2 anbietet und falls doch, dann nur mit einem Einstellungstest. Bei der Kreisverwaltung muss man dafür keinen Einstellungstest machen. Auf jeden Fall bin ich jetzt etwas verunsichert und bereue meine Entscheidung, die Ausbildung an der Stadtverwaltung zu machen. In der Kreisverwaltung hätte ich womöglich bessere Chancen, den AL2 zu machen.
Ist es von Behörde zu Behörde unterschiedlich, ob sie Stellen für den AL2 anbieten? Könnte es sein, dass die Stadtverwaltung kaum bis gar keine Stellen für AL2 anbietet, weil sie genug Beamten haben und ausbilden? Variiert es von Jahr zu Jahr, wie viele Stellen für diese Weiterbildung angeboten werden oder werden jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Stellen angeboten?
Liebe Grüße
Nope
clarion:
Moin,
Der AL 2 wird angeboten, wenn der Arbeitgeber einen Bedarf sieht. Wenn es mehr Interessenten als Plätze gibt, ist ein Auswahlverfahren natürlich obligatorisch.
Wenn Du eh in den gehobenen Dienst willst, warum machst Du dann nicht das Studium???
FearOfTheDuck:
So wie clarion es schon sagt, jeder einzelne AG der tausenden AG im ÖD regelt das, wie er es braucht. Da muss man nicht einmal von einem Jahr aufs andere schließen. Je größer die Behörde und je vielfältiger ihre Aufgaben, wird es auch immer mal Bedarf geben.
Mein Tipp: Erstmal den ersten Schritt machen und die VFA-Ausbildung abschließen. Woanders anfangen, kannst du danach immer noch. Währenddessen machst du dich mit dem "Leben im ÖD vertraut". Wenn dir das liegt und du höher hinaus willst, findet sich der passende Weg. Ein Studium hätte (je nach Ausrichtung) womöglich den Vorteil, dass du es auch außerhalb des ÖD gebrauchen könntest.
KlammeKassen:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 26.07.2024 00:56 ---So wie clarion es schon sagt, jeder einzelne AG der tausenden AG im ÖD regelt das, wie er es braucht. Da muss man nicht einmal von einem Jahr aufs andere schließen. Je größer die Behörde und je vielfältiger ihre Aufgaben, wird es auch immer mal Bedarf geben.
Mein Tipp: Erstmal den ersten Schritt machen und die VFA-Ausbildung abschließen. Woanders anfangen, kannst du danach immer noch. Währenddessen machst du dich mit dem "Leben im ÖD vertraut". Wenn dir das liegt und du höher hinaus willst, findet sich der passende Weg. Ein Studium hätte (je nach Ausrichtung) womöglich den Vorteil, dass du es auch außerhalb des ÖD gebrauchen könntest.
--- End quote ---
Da schließe ich mich an. Erst einmal in Ruhe die Ausbildung machen. In der Zeit im Gespräch bleiben. Spätestens im 3. Lehrjahr mal abchecken, wie zufrieden die mit dir sind und fragen, ob es die Möglichkeit gibt, den AII zu machen. Falls nicht, woanders bewerben. Mittlerweile solltest du danach fast überall einen Job bekommen (das war zwischen 2005 und 2010 etwas anders noch :D).
Und selbstverständlich während der Ausbildungszeit prüfen, ob es das ist, was du dein Leben lang machen möchtest. Ansonsten kannst du nach der Ausbildung auch noch ganz andere Wege aufschlagen (Studium oder zweite Ausbildung)
TVOEDAnwender:
Die Gelegenheit die Zweite Prüfung abzuleisten, muss dir ja nur angeboten werden, wenn Dir entsprechende Tätigkeiten (EG 9b-12) durch den AG übertragen werden und die Ausbildungs- und Prüfungspflicht in Deinem Bundesland gilt. Dein Arbeitgeber hat Dich als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet, wahrscheinlich weil Dein Arbeitgeber in diesem Bereich einen Bedarf hat, entsprechende Stellen zu besetzen. Im Zweifel muss er Dir niemals anbieten, den Zweiten Lehrgang zu besuchen. Ich kenne auch inzwischen genügend Personen, die den zweiten Lehrgang an verschiedenen Studieninstituten (in einigen Bundesländern auch Verwaltungsschulen genannt) aus eigener Tasche bezahlt haben.
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