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Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?

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Schokokeks:
Erst den AI, im Anschluss den AII...

Mit den jeweiligen Zeiträumen...

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Schokokeks am 30.07.2024 07:34 ---Erst den AI, im Anschluss den AII...

Mit den jeweiligen Zeiträumen...

--- End quote ---

Das ist nicht unbedingt notwendig. In NRW sieht der landesbezirkliche Tarifvertrag zum TVöD (TVöD-NRW) keinerlei Wartefristen mehr vor. Außerdem ist die einzige Zulassungsvoraussetzung für den VL II, dass man das Auswahlverfahren besteht (das Auswahlverfahren entfällt bei Bestehen der Ausbildung VfA/VL I mit der Gesamtnote "gut", oder wenn der AG dem AN Tätigkeit der EG 9b übertragen hat, siehe: https://rheinstud.de/?page_id=118). Ansonsten bestehen keinerlei Bildungsvoraussetzungen. D.h.: der abgebrochene Sonderschüler ohne Schul- und Berufsabschluss kann den VL II besuchen, wenn er das Auswahlverfahren besteht.
Ich hatte einen Auszubildenden zum VfA, der gleichzeitig (!) zur Ausbildung den VL II als Selbstzahler an einem anderen Studieninstitut jeden Samstag besucht hat.

Schokokeks:
Das mag durchaus so sein, Erklärung war für SunshineR gedacht, was das für ein Kombi-Paket aus AI und AII zur Gewinnung neuer Mitarbeiter (keine VfA) sein soll...

SunshineR:
Danke! ☺️

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