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[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
CK7985:
--- Zitat von: Shamayian am 28.07.2024 20:19 ---Ist das relevant für meine Frage? Elternzeit ist bisher weder eingereicht noch besprochen. Vllt will ich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen? Es hat mit der Fragestellung für mich keine Relevanz, sorry. Kannst mir ja gerne erläutern, inwiefern das eine rechtliche Bedeutung hat.
--- End quote ---
So ein Blödsinn. Klar die Mutter kehrt unmittelbar nach Ende des Mutterschutzes zurück in den Dienst. Dass ich nicht lache. Und gestillt wird das Baby vom Vater? 😅
Abgesehen davon ist der ganze Beitrag lächerlich.
clarion:
Es gibt Frauen, die keine Elternzeit machen. Hast Du schon mal gehört, dass man Babys auch mit Milchpulver und Fläschchen ernähren kann?
was_guckst_du:
...und wie soll man das ohne Laptop online ordern? ;D ;D ;D
ohjeee:
--- Zitat von: Shamayian am 29.07.2024 10:02 ---
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 29.07.2024 08:27 ---Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.
Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.
Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.
MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.
@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
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Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!
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Meine Güte, bist du anstrengend.
Du hast keinen Anspruch darauf, dienstliche Gegenstände dauerhaft zu behalten. Ende.
Wie kommt man überhaupt auf die Idee? Warum juckt es dich überhaupt, den Laptop abzugeben? Ist doch super, kommt schon keiner in Versuchung, mich in EZ dienstliches zu fragen, oder "könntest du kurz",.... Oder nutzt du den auch privat und musst jetzt tatsächlich ein eigenes privates Gerät anschaffen? Wenn nein, dann gib den ab und fertig. Für Urlaubsanträge ein dienstliches Gerät verlangen... ernsthaft??
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