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[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
Unknown:
Leider hast du deine erste Antwort editiert und durch eine andere ersetzt.
Ich wollte drauf hinaus, dass es keine Notwendigkeit gibt, die Geräte zu behalten, wenn man eine sichere Zeit, wie beispielsweise BV, Mutterschutz oder Elternzeit abwesend ist. Aus meiner Sicht, kann der AG anordnen, dass die Geräte abzugeben sind. Ob es organisatorisch Sinn macht, sei mal dahingestellt. Es sind dienstliche Geräte und demnach obliegt dem AG die Bestimmung über diese. Ich halte deine Begründung den Laptop zu behalten um Urlaub einzureichen als nicht sehr statthaft.
Falls Lizenzkosten für Software anfällt, kann dieses in dem abwesenden Zeitraum möglicherweise gespart werden oder jemand anderes benötigt den Laptop, weil es nicht genug gibt.
Shamayian:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2024 20:39 ---Und in der Arbeit dürfte es Rechner geben, auf den du, wenn du dort bis, dich einloggen und arbeiten könntest.
--- End quote ---
Ne tatsächlich nicht. Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr
Shamayian:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2024 20:37 ---Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?
--- End quote ---
DV Telearbeit und ich dachte schon, dass ich Anspruch auf ein essenzielles Arbeitsmittel habe. Ohne Rechner geht nichts bei uns.
MoinMoin:
--- Zitat von: Shamayian am 28.07.2024 20:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2024 20:37 ---Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?
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DV Telearbeit und ich dachte schon, dass ich Anspruch auf ein essenzielles Arbeitsmittel habe. Ohne Rechner geht nichts bei uns.
--- End quote ---
Du bist aktuell in Telearbeit?
Und ja natürlich muss der A G dir Arbeitsmittel stellen, zu Zeiten wo du arbeitest.
Aber Anspruch auf einen eigenem Rechner dauerhaft kann ich nicht erkennen.
MarieH:
Du befindest dich aktuell im Beschäftigungsverbot, alle aktuell anstehenden Kommunikationsanlässe -es können nur noch arbeitsrechtliche/dienstrechtliche Angelegenheiten sein, denn die Beschäftigung wurde wie geschildert verboten, können auf dem Schriftwege erledigt werden. Der Arbeitgeber ist selbstverständlich nicht verpflichtet, dir für diese Kommunikation ein Endgerät zur Verfügung zu stellen.
Wenn in unserer Dienststelle alle aus unterschiedlichsten Gründen abwesende Dienstkräfte ihr dienstliches Endgerät während der Abwesenheit behalten würden, könnten wir jeden 3. Arbeitsplatz doppelt ausstatten. :D
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