Autor Thema: [BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz  (Read 7561 times)

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #15 am: 29.07.2024 10:05 »
Bei uns müssen die Laptops alle 14 Tage ins Büro, da die Updates im Homeoffice nicht zuverlässig funktionieren.

Mir fällt auch kein Grund ein, warum jemand, der Monate abwesend ist, ein Laptop brauchen sollte. Und ich würde eine private Telefonnummer, mindestens aber eine private Mailadresse der Dienststelle mitteilen.  Die werden schon nicht ständig wegen Nichtigkeiten anrufen.
Bei uns geht bis auf seltenste Ausnahmen eigtl alles von zuhause. Aber kein Thema, sie kriegen es zurück. Und sie haben meine Mail Adresse, keine Sorge. Meine Chefin auch meine Handy Nummer.

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #16 am: 29.07.2024 10:06 »
Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?
DV Telearbeit und ich dachte schon, dass ich Anspruch auf ein essenzielles Arbeitsmittel habe. Ohne Rechner geht nichts bei uns.
Du bist aktuell in Telearbeit?
Und ja natürlich muss der A G dir Arbeitsmittel stellen, zu Zeiten wo du arbeitest.
Aber Anspruch auf einen eigenem Rechner dauerhaft kann ich nicht erkennen.
Weiß ich Bescheid, danke!

MarieH

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #17 am: 29.07.2024 11:39 »
Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.

Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.

Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.

MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!

Deine Antwort ist an Sachlichkeit nicht zu überbieten.

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #18 am: 29.07.2024 12:02 »
Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.

Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.

Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.

MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!

Deine Antwort ist an Sachlichkeit nicht zu überbieten.
Danke, hab mir Mühe gegeben

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #19 am: 29.07.2024 15:07 »
@Threadstellerin: wie du mir Emotionen a la "Aggressivität" "unterjubeln" willst, bleibst mir ein Rätsel. Ich habe es sehr sachlich und von meiner Seite gewohnt emotionsfrei argumentiert. Du musst meine Argumente, wenn auch real erlebt und nur wieder gegeben, nicht gut heißen und befürworten. Ich erwarte da auch kein "Danke" oder so. Aber du musst sie akzeptieren. Genauso wie ich bspw. deine Sichtweise akzeptiere.

Theoretisch könnte man auch deinen Ausgangspost entsprechend "verurteilen", auch da habe weder ich noch andere diesen entsprechend als "aggressiv" oder dergleichen betitelt.

Nur kann ich einfach, wenn etwas mumpitz ist, mich nicht hinstellen und sagen: "ist jetzt leicht an der Realität" vorbei oder so. Dann ist es Mumpitz, und das ist noch sehr milde ausgedrückt. So als Beispiel.

Da interessiert es auch nicht, was du in der Vergangenheit erlebt hast: hier zählt nur dieser eine von Dir geschilderte Fall. Alle versuchen dir zu helfen und alle geben quasi - mehr oder weniger - eine Meinung wieder.

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #20 am: 29.07.2024 15:09 »
Deine Antwort ist an Sachlichkeit nicht zu überbieten.

 ;D

was_guckst_du

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #21 am: 30.07.2024 10:50 »
...einfach mal ein privates Gerät kaufen....dann kann man auch surfen, wenn man nicht dienstlich arbeitet 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

RagnarDanneskjoeld

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #22 am: 31.07.2024 08:55 »
@Threadstellerin: wie du mir Emotionen a la "Aggressivität" "unterjubeln" willst, bleibst mir ein Rätsel.

Begrifflichkeiten wie "Mumpitz", "Bums aus Ende", "völligst egal" und die exzessive Verwendung von Anführungszeichen lassen jedenfalls nicht auf ein ausgeglichenes Seelenleben zum Zeitpunkt der Beitragsverfassung schließen. 
Auf der Sachebene gebe ich dir uneingeschränkt recht.

 

NoRhWe

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #23 am: 31.07.2024 13:14 »
Ich schlage vor, wir kommen alle wieder runter. Anhand von ugs. Äußerungen (Mumpitz, Bums aus Ende) Rückschlüsse auf das Seelenleben ist doch ziemlich abenteuerlich, genau betrachtet.

Die Frage ist beantwortet. Die Threaderstellerin hat sich dafür bedankt.

Ich glaube, das Problem hier war, dass aus Sicht der TE eben mehr als nur die Herausgabe eines Dienstnotebooks im Raum stand, nämlich der Verdacht, von ihrer Personalabteilung gegängelt zu werden. Damit sind Emotionen in die Frage gekommen, die sich hier etwas hochgeschaukelt haben.

Das werden wir hier auch nicht lösen können.

@shamayian
Ich würde dir da raten, mit einer Vertrauensperson in der Dienststelle mal drüber zu sprechen.

Ich wünsche dir eine glückliche Geburt und dann eine entspannte Rückkehr in die Dienststelle. Und wenn es menschlich nicht mehr passt, dann gibt es viele andere Dienststellen, die Personal händeringend suchen. :-)

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #24 am: 01.08.2024 07:23 »
Begrifflichkeiten wie "Mumpitz", "Bums aus Ende", "völligst egal" und die exzessive Verwendung von Anführungszeichen lassen jedenfalls nicht auf ein ausgeglichenes Seelenleben zum Zeitpunkt der Beitragsverfassung schließen. 
Schön formuliert, aber mein Seelenleben ist sowas von rein. Jene Begrifflichkeiten lasse ich immer mit einfließen, erst Recht, wenn ich -wie hier- das Gefühl habe, dass xy mit gezinkten Karten spielt. Da kommen Emotionen raus, ganz normal. Trotzdem ist die Meinung sachlich, wenn auch emotional geschrieben. Ursprungsbeitrag ist ja auch emotional geschrieben. Liegt in der Natur der Sache.

CK7985

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #25 am: 13.08.2024 23:58 »
Ist das relevant für meine Frage? Elternzeit ist bisher weder eingereicht noch besprochen. Vllt will ich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen? Es hat mit der Fragestellung für mich keine Relevanz, sorry. Kannst mir ja gerne erläutern, inwiefern das eine rechtliche Bedeutung hat.

So ein Blödsinn. Klar die Mutter kehrt unmittelbar nach Ende des Mutterschutzes zurück in den Dienst. Dass ich nicht lache. Und gestillt wird das Baby vom Vater? 😅
Abgesehen davon ist der ganze Beitrag lächerlich.

clarion

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #26 am: 14.08.2024 06:45 »
Es gibt Frauen, die keine Elternzeit machen. Hast Du schon mal gehört,  dass man Babys auch mit Milchpulver und Fläschchen ernähren kann?

was_guckst_du

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #27 am: 14.08.2024 10:04 »
...und wie soll man das ohne Laptop online ordern? ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

ohjeee

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #28 am: 21.08.2024 14:10 »
Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.

Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.

Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.

MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!
Meine Güte, bist du anstrengend.
Du hast keinen Anspruch darauf, dienstliche Gegenstände dauerhaft zu behalten. Ende.
Wie kommt man überhaupt auf die Idee? Warum juckt es dich überhaupt, den Laptop abzugeben? Ist doch super, kommt schon keiner in Versuchung, mich in EZ dienstliches zu fragen, oder "könntest du kurz",.... Oder nutzt du den auch privat und musst jetzt tatsächlich ein eigenes privates Gerät anschaffen? Wenn nein, dann gib den ab und fertig. Für Urlaubsanträge ein dienstliches Gerät verlangen... ernsthaft??