Hallo,
zu diesem Thema hatte ich schon geschrieben. Jetzt eine ganz konkrete Frage:
- findet bei einer Weiterbeschäftigung als Angestellter nach Erreichen der Regelaltersgrenze § 33 Abs. 5 TV-L Anwendung?
Arbeitgeber wäre Land Schleswig-Holstein.
Hierzu die Meinung des ÖPR:
§ 33 TV-L bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung (also durch Erreichen der Altersgrenze oder Auflösungsvertrag). Soll in so einem Fall eine neues Arbeitsverhältnis begründet werden, so muss nach § 33 Abs. 5 TV-L ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Eine Rechtsgrundlage für eine erneute/weitere Beschäftigung ist das nicht.
Wenn es nach dem ÖPR geht gibt es, abgesehen von einer Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI, keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Meinung halte ich für falsch.
Wer hat Erfahrung mit diesem Thema und kann weiter helfen?
Viele Grüße
Andreas