Beim Urlaubsanspruch ist die Antwort ja, sofern Du nicht wenigstens Teilzeit weiter gearbeitet hast. Bei der Jahressonderzahlung möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen.
Übrigens fehlt Dir dieser Monat später in der Rente, sofern die Mutter des Kindes gleichzeitig Elternzeit hat. Daher solltest Du vielleicht darüber nachdenken, diesen Monat durch Zahlung eines Mindestbeitrages (100,07 EUR) in der Rentenversicherung abzudecken oder Dich diesbezüglich beraten lassen. Die Frist für die Beitragszahlung läuft am 31.03.2025 ab.