Liebe Mitleser/schreiber,
ich bin nach TVÖD in einer Kommune in Baden-Württemberg beschäftigt.
Früher hatten wir eine Kernzeit von 10 h bis 12 h. Im Rahmen des mobilen Arbeitens wurde diese Kernzeit abgeschafft.
Ich habe vor einigen Jahren angefangen, nebenberuflich zu studieren. Um mir meinen Lebensunterhalt zu sichern, arbeite ich nach wie vor Vollzeit.
Dies stellt kein Problem dar. Die Universität ist keine 10 Minuten von meiner Dienststelle entfernt, die meisten Veranstaltungen sind nach dem Mittag, die Dauer beträgt 90 Minuten.
Meist habe ich pro Semester nur zwei Veranstaltungen, also vielleicht eine längere Mittagspause, und einmal früher Feierabend, was mit meinem Arbeitszeitkonto ohne weiteres zu vereinbaren ist.
Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?
Ich hatte zu Zeiten von Kernzeit eine Sondergenehmigung, auch hier Veranstaltungen zu besuchen.
Hat jemand hierzu Gesetzestexte parat? Ich habe keine defiitiven Aussagen seitens des TVÖD gefunden.
Herzlichen Dank und viele Grüße.