Autor Thema: Gleitzeitregelung, Abschaffung der Kernzeit, Servicezeiten - was ist erlaubt?  (Read 3810 times)

Ratsuchender46

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Liebe Mitleser/schreiber,

ich bin nach TVÖD in einer Kommune in Baden-Württemberg beschäftigt.

Früher hatten wir eine Kernzeit von 10 h bis 12 h. Im Rahmen des mobilen Arbeitens wurde diese Kernzeit abgeschafft.

Ich habe vor einigen Jahren angefangen, nebenberuflich zu studieren. Um mir meinen Lebensunterhalt zu sichern, arbeite ich nach wie vor Vollzeit.

Dies stellt kein Problem dar. Die Universität ist keine 10 Minuten von meiner Dienststelle entfernt, die meisten Veranstaltungen sind nach dem Mittag, die Dauer beträgt 90 Minuten.

Meist habe ich pro Semester nur zwei Veranstaltungen, also vielleicht eine längere Mittagspause, und einmal früher Feierabend, was mit meinem Arbeitszeitkonto ohne weiteres zu vereinbaren ist.

Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?

Ich hatte zu Zeiten von Kernzeit eine Sondergenehmigung, auch hier Veranstaltungen zu besuchen.

Hat jemand hierzu Gesetzestexte parat? Ich habe keine defiitiven Aussagen seitens des TVÖD gefunden.

Herzlichen Dank und viele Grüße.

Organisator

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Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?

Pausenlängen sind gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens nach 6 Stunden Arbeit ist diese für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen (und 15 Min nach 9h). Auf die Einhaltung hat der AG zu achten.

Ratsuchender46

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Aber eine Höchstlänge der Pause und was man darin macht, ist nicht vorgeschrieben?

SamFisher

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Die Höchstlänge dürften dem Direktionsrecht des AG unterliegen.

Dienstvereinbarungen hierzu sind vermutlich mitbestimmungspflichtig, habe ich aber im betreffen Personalvertretungsgesetz für BW nicht geprüft.

Gibt es eine DV bei Euch?

Organisator

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Aber eine Höchstlänge der Pause und was man darin macht, ist nicht vorgeschrieben?

Was man darin macht, nein. Ist ja Pause. Höchstlänge schon, ansonsten könnte ja die Pause, wenn man sie z.B. von 9-17 Uhr macht, den dienstlichen Ablauf erheblich stören.

flip

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Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?
Nach meiner Kenntnis wird im Tarifvertrag dazu nichts geregelt. Da wie du schreibst, die Kernzeit abgeschaftt wurde, existiert sicherlich eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit. Bei meiner Behörde ist ebenfalls die Kernzeit weggefallen, dafür eine Servicezeit eingeführt.
Das bedeutet bei uns nicht, dass jeder einzelne in der Servicezeit arbeiten muss, sondern es reicht ein einzelner Beschäftigter des fachlich zuständigen Teams.
Im Fall der Fälle wird jemand vom Vorgesetzten bestimmt.

Tiffy

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Früher hatten wir eine Kernzeit von 10 h bis 12 h.
Eine Kernzeit von 10 bis 12 Uhr oder von 10 bis 12 Stunden (hours)? Beides ergibt wenig Sinn.

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Früher hatten wir eine Kernzeit von 10 h bis 12 h.
Eine Kernzeit von 10 bis 12 Uhr oder von 10 bis 12 Stunden (hours)? Beides ergibt wenig Sinn.

"h" meint Uhr
"hrs" meint hours

BAT

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Nö, bei englischen Ausdrücken kann man die Aussage nur mit PM AM einschätzen. Sicherlich hier naheliegend, aber die Aussage ist mehr als schwammig.

Tiffy

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Wenn dort z.B. "9-15 Uhr" (oder auch "h") gestanden hätte, wäre ich jedenfalls nicht stutzig geworden.

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Wenn dort z.B. "9-15 Uhr" (oder auch "h") gestanden hätte, wäre ich jedenfalls nicht stutzig geworden.

nun, da eine Kernzeit mit einer Dauer von 10 bis 12 Stunden unmöglich ist, bleibt nur die andere Interpretation.

FearOfTheDuck

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Solange du deine Arbeitszeit im Gleitzeitrahmen unterbringst und möglicherweise vorhandene Funktionszeiten ausreichend abgedeckt sind, kannst du Pause machen wie und wann du möchtest.

MoinMoin

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Hat jemand hierzu Gesetzestexte parat? Ich habe keine defiitiven Aussagen seitens des TVÖD gefunden.
Deine Arbeitszeiten sind entweder einzelvertraglich mit dem AG geregelt (was im öD eher selten ist) oder aber per DV durch den PR geregelt.
Du darfst als alles machen, so wie es da steht und der Ag darf dir alles verbieten, was er dort verbieten kann.

Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?
Wie oder wodurch er die Weiterbildung untersagen könnte wüsste ich nicht.
Wenn die DV es hergibt, dann kann der AG sicherlich Pausen/Anwesenheitszeiten erzwingen.
Also dein Chef kann ein Meeting anberaumen, zu dem du zu erscheinen hast, sofern die Dienstvereinbarung so was zu läßt.
Wir haben z.B., Funktionszeiten von 9-12 und 14-15:30
wenn Cheffe außerhalb dieser Zeiten Termine ansetzt, dann kann es passieren, das jemand nicht da ist und er kann es nicht erzwingen, außer wenn besondere dienstliche Belange vorliegen (genau Formulierung hab ich nicht im Kopp).



ElBarto

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Der AG könnte aus der Fürsorgepflicht heraus natürlich darauf bestehen, dass Du in der Pause auch wirklich etwas "erholsames" machst. Ob das auf das sitzen in der Uni zutrifft sei mal dahingestellt.

Der AG kann trotz Kernzeitwegfall eine Servicezeit festlegen in der ausreichend Personal verfügbar sein muss um die jeweiligen Aufgaben zu erledigen.

Wenn es aber eh nur 2 Termine im Halbjahr sind dann könntest Du das Problem ja auch mittels Arbeitszeitausgleich oder Urlaub umgehen.