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Gleitzeitregelung, Abschaffung der Kernzeit, Servicezeiten - was ist erlaubt?
Ratsuchender46:
Liebe Mitleser/schreiber,
ich bin nach TVÖD in einer Kommune in Baden-Württemberg beschäftigt.
Früher hatten wir eine Kernzeit von 10 h bis 12 h. Im Rahmen des mobilen Arbeitens wurde diese Kernzeit abgeschafft.
Ich habe vor einigen Jahren angefangen, nebenberuflich zu studieren. Um mir meinen Lebensunterhalt zu sichern, arbeite ich nach wie vor Vollzeit.
Dies stellt kein Problem dar. Die Universität ist keine 10 Minuten von meiner Dienststelle entfernt, die meisten Veranstaltungen sind nach dem Mittag, die Dauer beträgt 90 Minuten.
Meist habe ich pro Semester nur zwei Veranstaltungen, also vielleicht eine längere Mittagspause, und einmal früher Feierabend, was mit meinem Arbeitszeitkonto ohne weiteres zu vereinbaren ist.
Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?
Ich hatte zu Zeiten von Kernzeit eine Sondergenehmigung, auch hier Veranstaltungen zu besuchen.
Hat jemand hierzu Gesetzestexte parat? Ich habe keine defiitiven Aussagen seitens des TVÖD gefunden.
Herzlichen Dank und viele Grüße.
Organisator:
--- Zitat von: Ratsuchender46 am 06.08.2024 10:04 ---Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?
--- End quote ---
Pausenlängen sind gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens nach 6 Stunden Arbeit ist diese für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen (und 15 Min nach 9h). Auf die Einhaltung hat der AG zu achten.
Ratsuchender46:
Aber eine Höchstlänge der Pause und was man darin macht, ist nicht vorgeschrieben?
SamFisher:
Die Höchstlänge dürften dem Direktionsrecht des AG unterliegen.
Dienstvereinbarungen hierzu sind vermutlich mitbestimmungspflichtig, habe ich aber im betreffen Personalvertretungsgesetz für BW nicht geprüft.
Gibt es eine DV bei Euch?
Organisator:
--- Zitat von: Ratsuchender46 am 06.08.2024 10:59 ---Aber eine Höchstlänge der Pause und was man darin macht, ist nicht vorgeschrieben?
--- End quote ---
Was man darin macht, nein. Ist ja Pause. Höchstlänge schon, ansonsten könnte ja die Pause, wenn man sie z.B. von 9-17 Uhr macht, den dienstlichen Ablauf erheblich stören.
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