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Gleitzeitregelung, Abschaffung der Kernzeit, Servicezeiten - was ist erlaubt?

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Organisator:

--- Zitat von: Tiffy am 06.08.2024 15:45 ---Wenn dort z.B. "9-15 Uhr" (oder auch "h") gestanden hätte, wäre ich jedenfalls nicht stutzig geworden.

--- End quote ---

nun, da eine Kernzeit mit einer Dauer von 10 bis 12 Stunden unmöglich ist, bleibt nur die andere Interpretation.

FearOfTheDuck:
Solange du deine Arbeitszeit im Gleitzeitrahmen unterbringst und möglicherweise vorhandene Funktionszeiten ausreichend abgedeckt sind, kannst du Pause machen wie und wann du möchtest.

MoinMoin:

--- Zitat von: Ratsuchender46 am 06.08.2024 10:04 ---Hat jemand hierzu Gesetzestexte parat? Ich habe keine defiitiven Aussagen seitens des TVÖD gefunden.

--- End quote ---
Deine Arbeitszeiten sind entweder einzelvertraglich mit dem AG geregelt (was im öD eher selten ist) oder aber per DV durch den PR geregelt.
Du darfst als alles machen, so wie es da steht und der Ag darf dir alles verbieten, was er dort verbieten kann.


--- Zitat von: Ratsuchender46 am 06.08.2024 10:04 ---Kann mir der Arbeitgeber diese Weiterbildung untersagen, in dem er mir die Pausenlängen vorschreibt, oder auf Servicezeiten (IT) verweist?

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Wie oder wodurch er die Weiterbildung untersagen könnte wüsste ich nicht.
Wenn die DV es hergibt, dann kann der AG sicherlich Pausen/Anwesenheitszeiten erzwingen.
Also dein Chef kann ein Meeting anberaumen, zu dem du zu erscheinen hast, sofern die Dienstvereinbarung so was zu läßt.
Wir haben z.B., Funktionszeiten von 9-12 und 14-15:30
wenn Cheffe außerhalb dieser Zeiten Termine ansetzt, dann kann es passieren, das jemand nicht da ist und er kann es nicht erzwingen, außer wenn besondere dienstliche Belange vorliegen (genau Formulierung hab ich nicht im Kopp).


ElBarto:
Der AG könnte aus der Fürsorgepflicht heraus natürlich darauf bestehen, dass Du in der Pause auch wirklich etwas "erholsames" machst. Ob das auf das sitzen in der Uni zutrifft sei mal dahingestellt.

Der AG kann trotz Kernzeitwegfall eine Servicezeit festlegen in der ausreichend Personal verfügbar sein muss um die jeweiligen Aufgaben zu erledigen.

Wenn es aber eh nur 2 Termine im Halbjahr sind dann könntest Du das Problem ja auch mittels Arbeitszeitausgleich oder Urlaub umgehen.


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