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Jahressonderzahlung und Rente

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Bernd47:
Ich gehe voraussichtlich 2026 (spätestens 1.10.) in Vollrente. Ist es richtig, dass ich dann für 2026 auch anteilig keine Sonderzahlung erhalte oder gilt die Regelung, dass man am 1.12. noch ein Dienstverhältnis haben muss, bei Rente nicht?

websgeisti:
Wenn das Arbeitsverhältnis am 01.12. nicht mehr besteht, dann erhältst du auch keine Jahressonderzahlung. Der Grund der Beendigung ist da egal. Also in deinem Fall: Nein, du erhältst leider keine Jahressonderzahlung.

Der § 20 Abs. 1 TV-L bzw. TVöD besagt exakt:
„Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.“

ike:
Wenn man so scharf auf die JSZ ist: kann man dann sein Arbeitsverhältnis nicht freiwillig bis zum 31.12. (oder 01.12.) verlängern?

cyrix42:
Wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde, wäre das nur mit einem neuen Arbeitsvertrag möglich. Da müsste der AG aber natürlich mitmachen. Wenn der nicht will, endet spätestens dann das Arbeitsverhältnis.

Bürohengst:
Austritt ist Austritt. Es zählt der Stichtag 01.12.
Ausnahmen von der Stichtagsregelung gab es früher nur bei Ende Altersteilzeit zum 31.10. oder 30.11. - dann wurde noch die JSZ bezahlt.

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