Hallo zusammen,
bei mir stellt sich folgendes Problem:
Ich wurde 2019 im ÖD Berlin eingruppiert in TV-L EG 9b Fallgruppe 1.
2020 wurde ich übergeleitet in TV-L S 12. Unsere BAK ist von 2018.
Soweit, so gut.
Jetzt sind bei uns im Team zwei Stellen unbesetzt und sollen ausgeschrieben werden. Auf einmal fällt meinem AG auf, dass unsere Stellen keine S12 mehr "wert" sind, sondern S11b. (Sparmaßnahmen, was sonst).
Zuerst sagte man uns, das hat nur Auswirkungen auf die neu zu besetzenden Stellen. Jetzt heißt es auf einmal, die Stellenbewertung soll neu angeschaut werden und wir, die Bestehenden, sollen auch S11b bekommen. (Noch ist nichts schriftlich, sie reden nur ganz furchtbar viel).
Ich habe mich die letzten Tage zum Thema Rückgruppierung ordentlich belesen und mir schwirrt der Kopf. Meine Fragen:
1. Wäre es zulässig, uns von S12 auf S11b degradieren?
2. Ist eine Rückgruppierung zulässig, wenn eine Stelle niedriger bewertet wird, ich aber aufgrund einer Stellenbewertung von 2018 eingruppiert wurde?
3. Was muss dazu führen, dass eine Stelle niedriger bewertet wird? (z.B. Wegfall von Tätigkeitsmerkmalen, was bei uns nicht der Fall ist, eher im Gegenteil).
4. Welche Rechte habe ich überhaupt mit meiner Eingruppierung?
5. Ich habe gelesen, dass eine Rückgruppierung auch nicht möglich ist, wenn eine Eingruppierung (z.B. bei einer Tarifüberleitung) schon einmal überprüft wurde- was bei uns der Fall war. Stimmt das?
Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr eine oder mehrere Antworten habt. Vielleicht hat ja jemand auch schon mal Ähnliches erlebt.
Lieben Dank!
Gruß, Kathi