Drauf berufen kann man sich immer, idR hilft es aber nur in absoluten Ausnahmefällen (zB der Arbeitgeber hat mehrmals seine Rechtsmeinung explizit überprüft, und wechselt mehrfach die Rechtsmeinung, das wäre dann widersprüchliches Verhalten). Bei einer erstmaligen Überprüfung wird man das idR schon nicht mehr ziehen können. Der Vertrauensschutz ist sehr eingegrenzt, selbst eine Jahrzehntelange fehlerhafte Eingruppierung kann noch korrigiert werden und verstößt idR nicht gg Treu und Glauben.