Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst

<< < (3/5) > >>

MoinMoin:

--- Zitat von: Laser92 am 13.08.2024 10:39 ---Naja, ich werde es dennoch probieren. Ich bin Anfang 30 und möchte grundsätzlich gern in der Behörde bleiben. Sollte ich die SGL-Stelle bekommen, wäre eine Verbeamtung allerdings zunächst keine Option. Ich habe abgesehen vom finanziellen grundsätzlich ja auch Interesse an der Stelle.

Ich weiß ja, dass mein Referent in den nächsten paar Jahren in Rente gehen dürfte. Die Stelle ist mit E14/A14 bewertet. Das sollte dann aber wirklich gD sein. Insofern kann ich mich ja schonmal in Stellung bringen für in ein paar Jahren. Dann kann ich mich vielleicht mit Mitte/Ende 30 einer Verbeamtung, dann in die A13, beschäftigen.

--- End quote ---
Du meinst hD
Und du hast auch die Voraussetzungen für hD?
Nicht das du dann traurig bist.
Auf alle Fälle solltest du die Zeit bis dahin nutzen und dich mit den Randbedingungen des Beamtentum auseinandersetzen.

Goldene Vier:
Zunächst muss mal unterschieden werden zwischen Laufbahnbeamten und sonstigen Bewerbern...

In Niedersachsen wäre es z.B. möglich als sog. anderer Bewerbeer eine Befähigung durch Beschluss des Landespersonalausschusses zu erlangen....

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/offentliches_dienstrecht_korruptionspravention/landespersonalausschuss/entscheidungspraxis/befaehigungsfeststellungen-anderer-bewerberinnen-und-anderer-bewerber-95025.html

Vielleicht mal in der Personalstelle nachfragen, was da möglich wäre

Laser92:
Ja, ich meine hD.

Ich habe einen Masterabschluss, insofern sollte ich doch grundsätzlich die Voraussetzung für den hD haben, oder?

Organisator:

--- Zitat von: Laser92 am 13.08.2024 10:58 ---Ja, ich meine hD.

Ich habe einen Masterabschluss, insofern sollte ich doch grundsätzlich die Voraussetzung für den hD haben, oder?

--- End quote ---

nur die Bildungsvoraussetzung. Hauptberufliche Tätigkeit fehlt noch.

EiTee:

--- Zitat von: Organisator am 13.08.2024 11:08 ---nur die Bildungsvoraussetzung. Hauptberufliche Tätigkeit fehlt noch.

--- End quote ---

Dies hat ebenfalls zur Folge, dass der TE im hD, in einer weitaus geringeren Stufe landen wird, da keine Äquivalente Zeit für die Erfahrungsstufe angerechnet werden kann.

E12/6 könnte somit enden in:

A13/9 gD
oder
A13/5 hD

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version