Seid gegrüßt.
In unserem Amt zeichnet sich nun durch einen neuen Cheffe eine Einführung von Dienstkleidung (Hemd, Schlaghose, Budapester) ab.
Nun stößt bei solchen Thematiken ja nun immer das Persönlichkeitsrecht gegen das Direktionsrecht.
Laut Recherche kommt es hauptsächlich darauf an, wie viel Kontakt zu Kunden, Bürgern etc. besteht.
So sind einem Mitarbeiter ohne Kundenkontakt mehr Freiheiten einzuräumen als mit.
Solange die Kleidung die eigene Leistung und das Arbeitsumfeld oder das Arbeitsumfeld nicht belastet soll es angeblich schwer sein, sein berechtigtes Interesse zu begründen.
Nun genau das ist der Fall. Es gibt ein Großraumbüro und nur telefonischen Kontakt zu Kunden(Bürgern). Ansonsten halt die üblichen Kollegen (die auch alle keine Lust drauf haben und die Entscheidung nicht nachvollziehen können)
Wie würdet ihr vorgehen? Einfach mal schriftlich nach einer Begründung bzw. Erläuterung des "berechtigten Interesses" fragen mit Hinweis auf rechtliche Prüfung? Oder es stumpf über euch ergehen lassen?
Nur so nebenbei...es sieht zu gut deutsch echt "scheiße" aus und kein Kollege ist damit konform.
