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Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: SK am 14.08.2024 10:22 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:20 ---
Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?

--- End quote ---

Mein Vorgesetzter

--- End quote ---

Dann sind Sie Dir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum 01.02.2024 nicht wirksam übertragen worden, da Dein Vorgesetzter mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Arbeitsverträge für den Arbeitgeber abschließen darf. Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

SK:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27 ---Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

--- End quote ---

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?


TVOEDAnwender:

--- Zitat von: SK am 14.08.2024 10:32 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27 ---Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

--- End quote ---

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?

--- End quote ---

Siehe meine Antwort:


--- Zitat ---Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu
--- End quote ---

SK:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:34 ---
--- Zitat von: SK am 14.08.2024 10:32 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27 ---Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

--- End quote ---

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?

--- End quote ---

Siehe meine Antwort:


--- Zitat ---Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu
--- End quote ---

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und wäre der Antrag nicht rückwirkend gewesen und ab 01.08.2024 gelten, hätte ich die S5 erhalten, wenn ich höhergruppiert wäre? Oder hätten die mich in die S4 runtergestuft, weil ab 01.08 in der S5 bin?

TVOEDAnwender:
Der Antrag ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Übertragung durch den AG (=einvernehmliche Vertragsänderung). Würden Dir die Aufgaben am 01.08. wirksam übertragen, würde dann die Tarifautomatik gelten. Wärst Du zu diesem Zeitpunkt (01.08.) schon in Stufe 5 würdest Du Stufengleich nach Stufe 5 höhergruppiert.

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