Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
SK:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:41 ---Der Antrag ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Übertragung durch den AG (=einvernehmliche Vertragsänderung). Würden Dir die Aufgaben am 01.08. wirksam übertragen, würde dann die Tarifautomatik gelten. Wärst Du zu diesem Zeitpunkt (01.08.) schon in Stufe 5 würdest Du Stufengleich nach Stufe 5 höhergruppiert.
--- End quote ---
Theoretisch kann man aber immer noch sagen, dass die Aufgaben ab dem 01.08 übertragen sind, obwohl ich im Antrag rückwirkend beantragt habe oder?
Organisator:
Dein Antrag ist unerheblich. Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
Der Rest ist - wie beschrieben - Tarifautomatik.
--> Hast Du ein Schreiben von dem Personalbereich, wonach dir zu einem bestimmten Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden?
SK:
--- Zitat von: Organisator am 14.08.2024 11:20 ---Dein Antrag ist unerheblich. Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
Der Rest ist - wie beschrieben - Tarifautomatik.
--> Hast Du ein Schreiben von dem Personalbereich, wonach dir zu einem bestimmten Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden?
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Ja, meine Personalsachbearbeitung muss die Fragen beantworten. Also kommt es sozusagen auf die Antwort der Personalsachbearbeitung an?
MoinMoin:
--- Zitat von: SK am 14.08.2024 09:57 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.08.2024 09:35 ---
--- Zitat von: SK am 14.08.2024 09:33 ---Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
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Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.
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Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.
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Nun wenn du meinst.
Wenn du am 1.2. die Aufgaben übertragen bekommen hast, dann bist du seit dem 1.2. in der höheren EG, Stufenlaufzeit fängt von vorne an.
Eine Genehmigung gibt es nicht. Einen Antrag auch nicht. Da du stets anhand deiner dir übertragenden Tätigkeiten eingruppiert bist.
Organisator:
--- Zitat von: SK am 14.08.2024 11:23 ---Ja, meine Personalsachbearbeitung muss die Fragen beantworten. Also kommt es sozusagen auf die Antwort der Personalsachbearbeitung an?
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Nein. Worauf es ankommt, habe ich hier geschrieben:
--- Zitat von: Organisator am 14.08.2024 11:20 ---Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
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Daher die Frage, ob dir eine entsprechende Aufgabenübertragung vorliegt.
Diese hast du mit "Ja" beantwortet.
Also: zu wann wurden dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen?
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