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Elternzeit in Probezeit beantragen

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Zumbrink:
Guten Tag,

wenn eine angestelle (männliche) Person kurz vor Ende der Probezeit einen Antrag auf Elternzeit einreichen würde (Kind <8 Jahre), könnte diese Person dann innerhalb der Probezeit noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden? Vorausgesetzt natürlich der Antrag geht fristgerecht ein (13 Wochen vor Beginn Elternzeit).

Es zeichnet sich ab, dass Probezeit aufgrund persönlicher Differenzen nicht überstanden wird und Person möchte gerne nahtlos ins nächste Arbeitsverhältnis wechseln.

Vielen Dank und viele Grüße

Organisator:
ja, natürlich.

Zumbrink:
Gemäß §18, Absatz 1 des BEEG gilt der Kündigungsschutz ab dem Tag der Ankündigung der Elternzeit (unter Berücksichtigung der Fristen). Woraus ergäbe sich, dass der Kündigungsschutz nicht in der Probezeit gilt?

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html

McOldie:
Hier greift der Kündigungsschutz des BEEG.

MoinMoin:
Also wird durch den Kündigungsschutz des BEEGs eine Probezeitkündigung verunmöglicht?

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