Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Elternzeit in Probezeit beantragen
Fragmon:
Nach meinem Verständnis ja. Ich habe kein Urteil gesehen, was besagt, dass die "Wartezeit" durch eine Elternzeit verlängert wird.
Nach dem Wortlaut ist eine Verlängerung für mich nicht zulässig.
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
MoinMoin:
und ist natürlich im Kern auch gut so.
Es ist nur für ein Team ärgerlich, wenn man da sich eine Graupe einfängt und sie eben nicht einfach per Federstrich wieder los wird.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: MoinMoin am 16.08.2024 14:49 ---und ist natürlich im Kern auch gut so.
Es ist nur für ein Team ärgerlich, wenn man da sich eine Graupe einfängt und sie eben nicht einfach per Federstrich wieder los wird.
--- End quote ---
Ich finde am Besten immer die gebärenden Menschen (ist das politisch so korrekt?), die am 2. Tag nach der Beschäftigungsaufnahme schon mitteilen das sie schwanger sind und direkt auch mitm Beschäftigungsverbot ankommen. Schon zwei Mal genauso erlebt....
ike:
Ich würde eine Kopie der Personalakte anfordern.
Komischerweise scheinen die allgemeinen Regeln nur ein Recht auf Einsichtnahme vorzusehen.
Was für Zustände sind das eigentlich, wenn man seine eigenen Daten nicht besitzen darf!!!???
Wenn man den Hausarzt wechselt oder aus anderen Gründen bekommt man ja auch eine Kopie seiner Patientenakte - bzw. ist diese i.A. online hinterlegt.
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