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Elternzeit in Probezeit beantragen

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websgeisti:
Wird dann die Probezeit nicht angehalten, ab Beginn der Elternzeit? In so einem Fall könnte doch der Arbeitgeber die Person dann z.B. zwei Tage nach Wiederaufnahme der Beschäftigung kündigen?

Zumbrink:

--- Zitat von: websgeisti am 15.08.2024 15:47 ---Wird dann die Probezeit nicht angehalten, ab Beginn der Elternzeit? In so einem Fall könnte doch der Arbeitgeber die Person dann z.B. zwei Tage nach Wiederaufnahme der Beschäftigung kündigen?

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Verlängerung der Probezeit aufgrund Elternzeit m.W.n. nur wenn das (tarif-)vertraglich so geregelt ist. Dazu finde ich im TV-L nichts. Nach der Elternzeit wäre man da wieder kündbar, aber nicht mehr ohne Angaben von Gründen. Person hat aber nicht vor bei Antritt der Elternzeit dort noch tätig zu sein.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/kann-ich-waehrend-der-probezeit-elternzeit-nehmen--124816

Fragmon:

--- Zitat von: websgeisti am 15.08.2024 15:47 ---Wird dann die Probezeit nicht angehalten, ab Beginn der Elternzeit? In so einem Fall könnte doch der Arbeitgeber die Person dann z.B. zwei Tage nach Wiederaufnahme der Beschäftigung kündigen?

--- End quote ---

Eine Probezeit über sechs Monate kann nicht vereinbart werden, da tariflich nicht vorgesehen.




--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2024 14:55 ---Also wird durch den Kündigungsschutz des BEEGs eine Probezeitkündigung verunmöglicht?

--- End quote ---

Die Probezeit hat aber nichts mit einer Kündigungsrechtfertigung zu tun, die nach sechs Monaten bestehen des Arbeitsverhältnis notwendig wird.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 16.08.2024 12:14 ---
--- Zitat von: websgeisti am 15.08.2024 15:47 ---Wird dann die Probezeit nicht angehalten, ab Beginn der Elternzeit? In so einem Fall könnte doch der Arbeitgeber die Person dann z.B. zwei Tage nach Wiederaufnahme der Beschäftigung kündigen?

--- End quote ---

Eine Probezeit über sechs Monate kann nicht vereinbart werden, da tariflich nicht vorgesehen.




--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2024 14:55 ---Also wird durch den Kündigungsschutz des BEEGs eine Probezeitkündigung verunmöglicht?

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Die Probezeit hat aber nichts mit einer Kündigungsrechtfertigung zu tun, die nach sechs Monaten bestehen des Arbeitsverhältnis notwendig wird.

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Stimmt habe den falschen (umgangssprachlichen) Begriff gewählt.
Mit Probezeitkündigung meinte ich eine Kündigung entsprechend dem KSchG in den ersten 6 Monaten.
wenn ich also eingestellt werden und ich in den ersten 6 Monaten Tag Kündigungsschutz des BEEGs geltend mache, dann kann mich der Ag nach Ablauf des BEEG Schutzes nur noch im Rahmen des KSchG kündigen.
Also der Ag braucht dann eine Kündigungsrechtfertigung und kann nicht mehr - wie in den ersten 6 Monate- ohne Begründung kündigen?

TVOEDAnwender:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/kann-ich-waehrend-der-probezeit-elternzeit-nehmen--124816

https://ramiddel.de/arbeitsrecht/kuendigung-vor-elternzeit/

Der besondere Kündigungsschutz in ETZ (bzw. bei der Ankündigung innerhalb der Frist) "überlagert" die Wartefrist des allg. Kündigungsschutzgesetzes. Ähnlich wie beim Kündigungsverbot wg. Schwangerschaft.

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