Eingruppierung bei Nichtweiterverwendung in der eigentlichen Tätigkeit

Begonnen von derneue, 15.08.2024 09:18

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MoinMoin

Zitat von: derneue in 15.08.2024 10:27
Und wie verhält es sich, wenn der AN die eigentliche tätigkeit weiter ausüben will, er aber von der Stelle weg soll, weil die Kollegen wegen den ganzen Ausfällen auf Dauer überlastet sind und die Stelle nicht nachbesetzt werden kann?
Dann kann er wollen was er will, der AG kann und darf ihn aber einsetzen, wie der AG es für richtig hält.
Ausnahme:
er hat nur dann Anrecht auf ganz spezifische Tätigkeiten, Stellen o.ä., wenn er das so in seinem Arbeitsvertrag geregelt hat.

derneue