Und wie verhält es sich, wenn der AN die eigentliche tätigkeit weiter ausüben will, er aber von der Stelle weg soll, weil die Kollegen wegen den ganzen Ausfällen auf Dauer überlastet sind und die Stelle nicht nachbesetzt werden kann?
Dann kann er wollen was er will, der AG kann und darf ihn aber einsetzen, wie der AG es für richtig hält.
Ausnahme:
er hat nur dann Anrecht auf ganz spezifische Tätigkeiten, Stellen o.ä., wenn er das so in seinem Arbeitsvertrag geregelt hat.