Autor Thema: Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe  (Read 2204 times)

derneue

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Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« am: 15.08.2024 10:37 »
Hallo zusammen,
ist es richtig, dass wenn man zu BAT-Zeiten eingestellt wurde und 20 Jahre auf dem Buckel hat, man in die Entgeltgruppe zu der man eine Zulage erhält, fest eingruppiert wird und somit die Zulage entfällt?

McOldie

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #1 am: 15.08.2024 13:29 »
Aus dem Geltungsbereich des BAT übergeleitete Beschäftigte, denen am Überleitungstag nach der Vergütungsordnung zum BAT eine Vergütungsgruppenzulage zusteht, erhalten in der Entgeltgruppe, in die sie übergeleitet werden, eine Besitzstandszulage in Höhe ihrer bisherigen Vergütungsgruppenzu-
lage.
Die Besitzstandszulage als Vergütungsgruppenzulage wird so lange weitergezahlt, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach früherem Recht weiterhin bestehen.

derneue

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #2 am: 15.08.2024 13:49 »
Ich bin noch zu BAT-Zeiten eingestellt worden, die Zulagentätigeit mache ich aber erst seit 2016.
Bzw. lese ich, dass es das mit den 20 Jahren nicht gibt, und die Zulage einfach weitergezahlt wird?

Hain

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #3 am: 15.08.2024 16:18 »
Moin,

um welche Zulage handelt es sich denn konkret?

VG Hain

derneue

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #4 am: 16.08.2024 07:48 »
Zulage von 9a auf 9c.

MoinMoin

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #5 am: 16.08.2024 08:55 »
Zulage von 9a auf 9c.
seit 8 Jahren eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten?
mit welcher Begründung, wenn man fragen darf.

Hain

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #6 am: 16.08.2024 09:17 »
Zulage von 9a auf 9c.
Wenn (!) es sich um eine Zulage aus Nr 7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung handelt, dann liegen die Voraussetzungen nach Nr. 7 Abs. 5a vor, wenn eine 20jährige Berufserfahrung mit den dort genannten Voraussetzungen vorliegt. Das hat dann aber nichts mit dem BAT zu tun, dort war es damals die Vollendung des 40. Lebensjahres.

derneue

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Antw:Entfall der Zulage zu einer Entgeltgruppe
« Antwort #7 am: 16.08.2024 10:34 »
Ok.

Dann wird da ein Schuh draus.
Das mit den 20 Jahren Beruferfahrung wird dann der Grund sein.