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Eingruppierung

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Zelda:
Hallo Zusammen,
Ich habe mal eine Frage,ich bin Gemeindearbeiter mit einer abgeschlossenen Lehre,ich wurde von meinem AG in E2 eingruppiert ist das richtig so???

MoinMoin:
Wenn du E2 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann ist das korrekt.
Man kann aber bezweifeln, dass du E2 Tätigkeiten übertragen bekommen hast.
Dein Lehre ist zunächst irrelevant.

Zelda:
Definiere mal bitte E2 Tätigkeiten???

Organisator:
Gemäß Entgeltordnung wären das für Beschäftigte im Büro:
"einfache Tätigkeiten"

also Tätigkeiten, die keine eingehende Einarbeitung benötigen, allerdings überhalb von einfachsten Tätigkeiten liegen.

Bei handwerklichen Tätigkeiten kommt es zunächst darauf an, welche Entgeltordnung für dich gilt. Dies dürfte sich aus deinem Arbeitsvertrag ergeben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Zelda am 19.08.2024 14:45 ---Definiere mal bitte E2 Tätigkeiten???

--- End quote ---
Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
(
1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine
fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. 2Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse
und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.)
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt,
dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.

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