Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch / Übertragung Urlaub vom alten auf den neuen Arbeitgeber
Marina:
Hallo zusammen! :)
So, die Bewerbungen sind durch, ab 01.09. wechsle ich von ner Anwaltskanzlei zum Gericht. Ich freu mich schon!
Jetzt meine Frage bezüglich des Urlaubs.
In der Kanzlei hab ich noch Restutlaub 14 Tage.
Wie wird der neue Urlaubsanspruch für 2024 nun beim AG berechnet?
Vielleicht kann mir da jemand von Euch helfen.
Liebe Grüße
Marina
Organisator:
4/12 vom Jahresurlaub.
Den Resturlaub musst du beim alten Arbeitgeber geltend machen.
Marina:
Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?
MoinMoin:
--- Zitat von: Marina am 19.08.2024 17:20 ---Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?
--- End quote ---
Man kann, aber man kann es nicht verlangen, da man darauf keinen Anspruch hat.
Gewerbler:
Ob das in dem Fall zwischen zwei ganz verschiedenen AG funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Welches Interesse sollte denn den neue AG daran haben, die Tage zu "übernehmen" (also dich weniger Tage zu haben und dafür auch noch zu bezahlen)?
Zwischen AG im öD habe ich das schon erlebt, dass ein paar Tage mitgenommen werden können, aber bei dem Wechsel von der privaten Wirtschaft (im weiteren Sinne) käme es mir komisch vor. Andererseits: Fragen kostet ja nix :)
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