Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
Carla:
Folgender Sachverhalt. 2 Mitarbeiter werden innerhalb von 4 Monaten eingestellt, mit identischen Aufgaben und identischem Ausschreibungstext (nur unterschiedliche Entgeltgruppen). Einer bearbeitet quasi die erste Hälfte des Alphabets der andere die zweite Hälfte. Einer wird eben jedoch eine Entgeltgruppe tiefer vergütet, "weil der Stellenplan nicht mehr hergibt". Die Ausbildungen der beiden sind identisch. Jetzt nach etlichen Jahren wurde eine Bewertung der Stellen vorgenommen, und oh Wunder beide nun gleichbewertet. Folgende Frage:
Wäre es nicht die Aufgabe der betreffenden Personalbetreuungsstellen gewesen, vorab zu prüfen, ob die Stelle 2 überhaupt so hätte ausgeschrieben werden dürfen, also in dem Wissen dass zwei Mitarbeiter mit identischen Tätigkieten unterschiedlich bezahlt werden? Hätte es nicht einer sofortigen Bewertung bedurft, um das zu korrigieren. Kurzum, hat die Personalstelle hier einfach ihren Job nicht gemacht?
MoinMoin:
Ja
den Stellen und Haushalt ist tariflich irrelevant.
und der Tarifangestellte hat auch gepennt, da er es versäumt hat das ihm tariflich zustehende Entgelt einzufordern.
Carla:
ja einfordern per Klage wahrscheinlich ;-)...das ist ja gerade das Problem. Die Frage ist ja, ob es nicht eine Art Verpflichtung gibt, das Tarifrecht korrekt anzuwenden. Anders gefragt, ist dieser Bereich absolut vogelfrei und kann tun und lassen was er will, bis einer eben klagt...oder muss man mittel Fachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde agieren? Ich erlebe gerade entweder absolute Inkompetenz oder bereits vorsätzlichen Betrug seitens dafür verantwortlichen Stellen. Der TVÖD und auch höchstrichterliche Urteile werden einfach völlig ignoriert.
Organisator:
Formal gesehen ist der Tarifvertrag einzuhalten, bei Verstoß wäre dies zwischen den arbeitsvertragsschließenden Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zu klären. Erfolgt keine Klärung hilft das Arbeitsgericht.
Beschwerden führen zu keiner Lösung im Einzelfall; wenn der AN meint, der AG enthalte ihm etwas vor, kann nur das Arbeitsgericht den AG zu einem Handeln oder Unterlassen verurteilen.
Was @carla strebst du denn an?
Herbert Meyer:
Es kann immer noch die Variante bestehen, dass unterschiedliche Aufgaben unterschiedlicher Wertigkeit übertragen wurden. Dann wäre das Handeln des AG korrekt.
Dass in bewusster Kenntnis tarifwidrig gehandelt, würde mich allerdings ebenfalls nicht überraschen. Ich hatte bei einem früheren Arbeitgeber, einer großen Stadttochter mit Anwendung des TVöD, die identische Situation. Die Personalabteilung hatte keine Ahnung vom TVöD. Der Betriebsrat hatte keine Ahnung vom TVöD. Die stärksten Argumente des AG waren "Wir stellen alle neuen Mitarbeitenden erstmal in XY ein" und "Ihre Kolleginnen wurden halt in besseren Zeiten eingestellt". Beide Argumente hatten natürlich keine Relevanz. Als ein Versuch über die Gleichstellungsbeauftragte ("Ich bin nur für Frauen zuständig") ebenfalls fehlschlug, wäre der nächste Schritt eine Eingruppierungsfeststellungsklage gewesen. Das war mir aber zu blöd, einem solchen AG möchte ich meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen. Der nächste AG hat dann den TVöD korrekt angewandt und bereits im Einstellungsverfahren sehr transparent aufgezeigt, wie er sich die Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet hat.
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