Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung

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MoinMoin:
Korrekt, es ist schon ärgerlich für einen Kollegen, wenn er nicht bemerkt, dass er falsch bezahlt wird.
Aber §37 schützt den Kollegen auch dahingehend, dass er nicht zu viel zurückzahlen muss, wenn er zu viel bekommen hat.
Und es ist verständlich, dass es viele Kollegen gibt, die nicht einschätzen können wie sie eingruppiert sind und das (falsche) Vertrauen in die Fähigkeiten des AGs und dessen Personaler hat.

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