Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
Carla:
;) ja hat sicherlich auch mit dem Anspruch an die eigene Arbeit zu tun. Die Überprüfung der Rechtsmeinung zur identischen Eingruppierung identischer Tätigkeiten gehört offensichtlich schon nicht mehr dazu.
MoinMoin:
--- Zitat von: Carla am 05.09.2024 00:48 --- ;) ja hat sicherlich auch mit dem Anspruch an die eigene Arbeit zu tun. Die Überprüfung der Rechtsmeinung zur identischen Eingruppierung identischer Tätigkeiten gehört offensichtlich schon nicht mehr dazu.
--- End quote ---
Sofern es die identische Arbeit ist. Eine Auftrennung nach Alphabet könnte den Eindruck erwecken, dass es die identische Tätigkeit sein könnte.
Aber wenn in der zweiten hälfte des Alphabets mehr schwierige Fälle sind als in der ersten, dann könnte es schon wieder anders aussehen.
Aber ansonsten habe ich diese Frage schon mit dem ersten Post beantwortet:
--- Zitat von: Carla am 20.08.2024 09:43 ---Wäre es nicht die Aufgabe der betreffenden Personalbetreuungsstellen gewesen, vorab zu prüfen, ob die Stelle 2 überhaupt so hätte ausgeschrieben werden dürfen, also in dem Wissen dass zwei Mitarbeiter mit identischen Tätigkieten unterschiedlich bezahlt werden? Hätte es nicht einer sofortigen Bewertung bedurft, um das zu korrigieren. Kurzum, hat die Personalstelle hier einfach ihren Job nicht gemacht?
--- End quote ---
Hier die Antwort, etwas korrigiert:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.08.2024 10:21 ---Ja, da hat die Personalstelle geschlampt oder betrügerisch gehandelt.
denn Stellen und Haushalt ist tariflich irrelevant.
und der Tarifangestellte hat auch gepennt, da er es versäumt hat das ihm tariflich zustehende Entgelt einzufordern.
--- End quote ---
MoinMoin:
Und was willst du mit diesem Rumreiten auf die Pflicht
jeder Mensch hat die Pflicht sich an die Verträge, die er abschließt zu halten, der AG, der Personaler, der AN.
Aber wenn der Personaler sich irrt oder eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Auslegung des Arbeitsvertrages (TV) hat, dann ist das nichts ungewöhnliches oder Pflicht verletzendes.
Wenn man ihm den Vorsatz nachweisen kann, das er bewusst eine falsche Rechtsmeinung bzgl. Eingruppierung vorgenommen hat, dann ist es halt durchaus etwas anderes.
Carla:
Ein Personaler hat mir mal gesagt, dass er vor Ausschreibung auf das Gefüge im SG schauen muss. Und wenn er bei einer neu geschaffenen Stelle feststellt, dass es eine weitere Stelle mit identischen Aufgabe gibt, die aber anders vergütet werden soll, er es als seine Aufgabe ansieht, zu prüfen, ob dem so sein kann und ggf. einer Bewertung unterziehen muss, damit es eben keine Unstimmigkeiten im SG gibt, weil zwei Stellen mit identischer Tätigkeit ungleich vergütet werden. Und dies sollte im besten Fall vor der Ausschreibung geschehen. Aber die Nachfrage bezog sich auch eher auf die Aussagen von Saggse und Pauli II, die mit meiner Eingangsfrage weniger zu tun hatten, weil eben nun schon bewertet wurde. Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: Carla am 05.09.2024 13:13 ---Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.
--- End quote ---
Schon. Aber vieles ist doof im Leben.
Wenn ich etwas zurückschicken will und nicht darauf achte, dass der ABC-Shop nur die gesetzliche 14 tägige Widerrufsfrist zugesteht und nicht, wie viele andere, x Wochen bis Monate, dann ist das auch doof.
Lernen und in Zukunft besser machen ist dann angesagt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version